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Unterschrift bei Einspruch ?

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    Unterschrift bei Einspruch ?

    Müssen bei einem Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid alle Eigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft unterschreiben oder reicht es aus, wenn der Empfangsberechtigte den Einspruch unterschreibt?

    #2
    Reicht aus. Bitte den Betreff ändern, der Benutzername ist sicherlich kein passender Betreff.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wenn der Empfangsbevollmächtigte den Einspruch über Mein ELSTER einreicht, gibt es nichts zu unterschreiben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für Eure Hinweise!

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          #5
          Wie kann ich den Einspruch über Elster einreichen? Einfach als Anhang?

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            #6
            Es gibt ein Formular namens Einspruch, da kannst du den Einspruch reintexten und Anhänge anhängen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Es gibt ein Formular namens Einspruch
              Hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...lare/einspruch

              Bitte keine Aussetzung der Vollziehung beantragen, das ist bei einem Feststellungsbescheid nicht sinnvoll.

              Und den richtigen Bescheid anfechten, falls es 2 Bescheide gibt, was in den meisten Bundesländern der Fall ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke Euch nochmal.

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