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Anlage KAP - Verlust Kündigung private RV größer als Kapitaleinkünfte

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    Anlage KAP - Verlust Kündigung private RV größer als Kapitaleinkünfte

    Liebe Forums-Mitglieder,

    ich verzweifle gerade ein wenig an der Anlage KAP bzw. einem steuerrelevanten Vorgang aus 2022:

    Ich habe in 2022 eine private Rentenversicherung gekündigt (Beginn 2006). Der entstandene Verlust i.H.v. 1900 € wurde mir per Steuerbescheinigung dokumentiert bzw. als "Kapitaleinkünfte im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4. EStG" ausgewiesen (siehe Anhang). Laut Nachweis soll ich den Wert in Zeile 7 eintragen.

    Positive Kapitaleinkünfte in 2022 für Zeile 7: 1600 €

    Nun stellt sich mir die Frage, wo ich diese 1900 € in Anlage KAP dokumentieren muss, insbesondere unter Berücksichtigung der positiven Kapitaleinkünfte:

    Verrechne ich die 1900 € wie laut Nachweis beschrieben mit den positiven Einkünften aus Zeile 7, kann ich den negativen Differenzbetrag i.H.v. 300 € nicht in Zeile 7 eintragen, da negativ.
    Ich wäre jetzt so verfahren, dass ich die 1900 € in Zeile 12 ("Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien") eintrage und die 1600 € in Zeile 7.

    Ist das korrekt bzw. kann mir andernfalls jemand das korrekte Vorgehen in diesem Fall mitteilen?

    Danke für eure Hilfe,
    Pauki23
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    Zuletzt geändert von pauki23; 24.04.2023, 17:36.

    #2
    Ich wäre jetzt so verfahren, dass ich die 1900 € in Zeile 12 ("Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien") eintrage und die 1600 € in Zeile 7.
    Meines Erachtens ist das korrekt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Meines Erachtens ist das korrekt.
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Hilfe & Rückmeldung!

      Kommentar


        #4
        Hallo, ich freue mich, genau die Frage gefunden zu haben, für die ich auch die Antwort gesucht habe Ich glaube sogar, dass wir die gleiche Versicherung wie pauki23 haben. ;-))) Die Antwort von Charlie24 bestätige ich auch, aber ich habe eine Zusatzfrage: Meine Privatrente war nur auf ETFs basiert, die ja ausschließlich in Aktienindexen investiert sind. Wäre es trotzdem richtig, das unter "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien" einzutragen?

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          #5
          Wäre es trotzdem richtig, das unter "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien" einzutragen?
          Ja sicher, das sind doch Fonds.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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