Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist

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  • ElsterClaudia
    Neuer Benutzer
    • 28.04.2023
    • 2

    #1

    Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist

    Ich habe im Postfach folgende Nachricht erhalten und weiß leider nicht, wie ich der Entscheidung zustimmen kann???

    Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist
    die Zustimmungsfrist, innerhalb der eine Entscheidung des Dateninhabers erfolgen muss, für den folgenden Antrag läuft bald ab
    Zuletzt geändert von Charlie24; 28.04.2023, 13:42.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46166

    #2
    Es ist ein Antrag offen ! Steht denn sonst nichts dabei ?

    Ich habe den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • ElsterClaudia
      Neuer Benutzer
      • 28.04.2023
      • 2

      #3
      Eine Auftragsnummer die ich nicht zuordnen kann und folgende Angaben:
      Hinter der Zustimmungsfrist steht 5.5.23

      image.png

      Kommentar

      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1389

        #4
        Wenn du einen Antrag gestellt hast, bei dem der/die Dateninhaber/in (Mann, Frau, Freund/in oder so ähnlich) durch schlüssiges Hgandeln zustimmen muss, dann hat diese/r einen Brief oder eine eMails vom Finanzamt bekommen und der/die muss den Anweisungen im Brief bzw. in der eMail zur Zustimmung folgen. Oder schau mal im folgenden Link nach, ob dir das weiterhilft:
        Auf dieser Seite wird Ihnen eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt. Wenn Sie noch keine …
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46166

          #5
          Hast du vielleicht dem Anbieter eines Steuerprogramms erlaubt, deine Bescheinigungen über ELSTER abzurufen ?

          Dann musst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

          nachsehen, ob es dort einen offenen Antrag gibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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