Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kapitalerträge mit Abzug Kirchensteuer, Anlage Sonderausgaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kapitalerträge mit Abzug Kirchensteuer, Anlage Sonderausgaben

    Hallo zusammen,

    zu dem Hinweis:

    "Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden)." gab es schon Antworten, aber irgendwie habe ich es für meinen Fall noch nicht begriffen...

    Es wird in meinem Fall nur Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt und auf nichts anderes. Die Angabe der Kirchensteuer in Anlage KAP Zeile 39 bzw. Anlage KAP-BET Zeile 34. Bei der Anlage Sonderausgaben passt die Art der Leistung nicht und es steht dort auch "soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde - Betrag". Das Ganze verwirrt mich. Muss ich dort etwas eintragen oder nicht?

    Ich bitte um Hilfe ;-)

    LG Ann

    #2
    Das Ganze verwirrt mich. Muss ich dort etwas eintragen oder nicht?
    Hast du bei den Kapitalerträgen die Günstigerprüfung beantragt bzw. war die erfolgreich ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich habe sie beantragt, aber ich weiß nicht wie ich feststellen kann, ob sie erfolgreich war

      Kommentar


        #4
        Ich habe sie beantragt, aber ich weiß nicht wie ich feststellen kann, ob sie erfolgreich war
        Das sieht man in der Steuervorausberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Da finde ich leider keinen Hinweis.

          Kommentar

          Lädt...
          X