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Einzelunternehmer bei Umzug Bogen zur steuerlichen Erfassung neu ausfüllen?

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    Einzelunternehmer bei Umzug Bogen zur steuerlichen Erfassung neu ausfüllen?

    Guten Tag, mein Sohn ist Student und hatte eine Steuernummer beantragt, um kleine freiberufliche Aufträge abrechnen zu können. Wir hatten ein Elsterkonto für ihn angelegt und damals den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Nun ist er letztes Semester in ein anderes Bundesland gezogen und nun fiel uns auf, dass er für die EüR, die er jetzt machen muss, ja eine neue Steuernummer braucht. Es waren nur zwei kleine Rechnungen, wir hatten da gar nicht drüber nachgedacht. Wir sind nun unsicher, wie man vorgeht: wenn man in Elster das Formular für die Adressänderung übermittelt, bekommt man dann vom nun zuständigen Finanzamt automatisch eine neue Steuernummer zugewiesen oder muss man für das nun zuständige Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung neu ausfüllen? Aber dann sieht es ja so aus, als ob man die Tätigkeit neu anmeldet? Die Tätigkeit besteht ja schon länger. Für Tipps wären wir dankbar, wir werden aus den Tipps im Internet nicht schlau... Danke!

    #2
    Den Fragebogen muss man jedenfalls nicht erneut ausfüllen. Das Formular für die Adressänderung verlangt die Angabe einer Steuernummer

    und landet deshalb beim bisher zuständigen Finanzamt. Das kann dann zwar eine Aktenabgabe durchführen, aber ob man da schnell zu einer

    neuen Steuernummer kommt, da habe ich meine Zweifel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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