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Fehlermeldung bei "unverbindlicher detaillierter Steuerberechnung" - Anlage Kind

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    Fehlermeldung bei "unverbindlicher detaillierter Steuerberechnung" - Anlage Kind

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe für die Steuererklärung 2019 alle Daten in die Vordrucke eingetragen. Im Prüfungsmodus erhalte ich die Meldung:

    Es sind keine Fehler vorhanden.
    Hier kann eine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt werden. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben und können das Formular versenden.

    Bei der anschließenden unverbindlichen detaillierten Steuerberechnung erhalte ich dann aber die Fehlermeldung:

    AHW Abbruch-Hinweise Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis unvollständig oder die Angabe zur Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Groß-/Stiefeltern fehlt. DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Mehrfach habe ich meine Eingaben kontrolliert; das Kindschaftsverhältnis ist "leiblich/Adoptiv" (das ist auch eingetragen) und die Übertragung des Kinderfreibetrages soll gar nicht erfolgen, also habe ich auch nichts eingetragen.

    Ich finde einfach nicht den Fehler!
    Kann mir hier jemand mit einem Tip weiterhelfen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Mühe.

    nikita

    #2
    Wurden auch wirklich beide Elternteile angegeben ? Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bin seit fast 20 Jahren geschieden, wir haben keinen Kontakt zum Vater. Muss ich trotzdem den Vater angeben?

      Kommentar


        #4
        Zitat von nikita-myk Beitrag anzeigen
        Ich bin seit fast 20 Jahren geschieden, wir haben keinen Kontakt zum Vater. Muss ich trotzdem den Vater angeben?
        Natürlich.

        Kommentar


          #5
          ... denn ihm steht grundsätzlich ja nach wie vor die Hälfte des Kindergelds und des Freibetrags zu.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Ich danke euch für den Tip. Das hatte ich wirklich nicht bedacht. Jetzt klappt es.
            Viele Grüße
            nikita-myk

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              #7
              @nikita-myk : Ist das Kind noch minderjährig?! Dann wäre definitiv die Übertragung des Kinderfreibetrages sinnvoll, da der andere Elternteil vermutlich a) keinen Unterhalt zahlt und b) das Kind sich in deinem Haushalt befindet bzw. dort gemeldet ist. Eine Übertragung des Freibetrages eines bereits volljährigen Kindes ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.

              Kommentar


                #8
                Dann wäre definitiv die Übertragung des Kinderfreibetrages sinnvoll, da der andere Elternteil vermutlich a) keinen Unterhalt zahlt und b) das Kind sich in deinem Haushalt befindet bzw. dort gemeldet ist.
                Das sind Spekulationen. die in diesem Forum nicht erwünscht sind. Wir machen hier keine Steuerberatung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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