Abschreibungen bei Firmenauflösung

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  • Bruno Neurath
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2021
    • 26

    #1

    Abschreibungen bei Firmenauflösung

    Meoin Geschöft läuft in den letzten paar Jahrern sehr, sehr schlecht ... in diesem Jahr besonders schlecht, so dass ich überlege, den Laden dichtzumachen. Ich bon ihnehin eine One-man-show und altersmäßig würde es auch passen - bis 80 will ich ja nicht arbeiten :-)
    Aber es laufen noch einige Abschreibungen (Sammelposten) bis 2026. Wie wird das gehandhabt, wenn man Schluss macht mit dem Geschäftsbetrieb, aber die Abschreibungen sind noch nicht zu Ende?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Du musst die Wirtschaftsgüter in Dein Privatvermögen übernehmen. Hat aber mit Elster nichts zu tun.

    Kommentar

    • Bruno Neurath
      Neuer Benutzer
      • 10.04.2021
      • 26

      #3
      Vielen Dank !
      Ja, stimmt - mit Elster hat das nix zu tun, aber mit steuerlichen Fragen. Die werden hier doch auch diskutiert, wie man an vielen anderen Themen in diesem Forum sieht :-)

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Die werden hier doch auch diskutiert, wie man an vielen anderen Themen in diesem Forum sieht :-)
        Ja, leider werden hier sehr oft steuerliche Fragen gestellt, die manchmal auch beantwortet werden, wenn auch nicht immer.

        Auch mit dem Unterforum Allgemein und Projekt ist aber das Projekt ELSTER gemeint, was viele Fragesteller offenbar nicht verstehen.

        Hallo zusammen, hier folgt eine Schritt für Schritt Anleitung zum Einstellen einer Frage in das ELSTER Anwender Forum. 1. Wählen Sie auf der Startseite ein geeignetes Unterforum in das Ihre Frage passt (z.B. [Mein ELSTER] oder [ElsterFormular] wie im Screenshot zu sehen) Screenshot (https://download.elster.de/download/dokument
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Bruno Neurath
          Neuer Benutzer
          • 10.04.2021
          • 26

          #5
          ... wieder was gelernt :-)
          Danke!

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