Anteilige Gewerbesteuer der GbR in eigener Einkommenssteuererklärung

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  • Steff.7
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2020
    • 28

    #1

    Anteilige Gewerbesteuer der GbR in eigener Einkommenssteuererklärung

    Hallo zusammen,

    Ich bin in einer GbR und wir müssen für das Jahr 2022 Gewerbesteuer zahlen. Ich weiß, dass ich meinen Anteil nun wieder in meiner Einkommenssteuererklärung angeben kann und das von der Einkommenssteuer abgezogen wird.

    Nun stellt sich die Frage, ob ich nun meinen Gewinn aus der GbR in Anlage S Zeile 7 oder Anlage G Zeile 7 eintragen muss. Wenn ich es in beiden Anlagen eintrage wird es doppelt gerechnet, was ja nicht stimmt.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
  • InsideFA
    Erfahrener Benutzer
    • 17.10.2008
    • 277

    #2
    G wie gewerblich und wie Gewerbesteuer.

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      Auf deutsch, du brauchst keine Anlage S.

      Kommentar

      • Steff.7
        Neuer Benutzer
        • 16.07.2020
        • 28

        #4
        Super, vielen Dank.

        Soll ich meinen Gewinnanteil aus der GbR in Anlage G bei Gewinn laut gesonderter Feststellung oder Gewinn als Mitunternehmer oder Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle im Sinne des § 15b EStG
        eintragen?


        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          ja, sicher.

          Kommentar

          • Steff.7
            Neuer Benutzer
            • 16.07.2020
            • 28

            #6
            in welche Zeile genau muss mein Gewinn aus der GbR?

            Folgende Möglichkeiten gibt es:

            Gewinn laut gesonderter Feststellung

            Gewinn als Mitunternehmer


            Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle im Sinne des § 15b EStG

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Hallo Steff.7,

              was sollte daran falsch sein -> Gewinn laut gesonderter Feststellung.

              Tschüß

              Kommentar

              • Steff.7
                Neuer Benutzer
                • 16.07.2020
                • 28

                #8
                okay, danke

                Kommentar

                • Picard777
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.05.2006
                  • 7872

                  #9
                  Nein, Gewinn als Mitunternehmer !

                  Der "Gewinn laut gesonderter Feststellung" betrifft Einzelunternehmen, bei denen der Inhaber im Bereich des Finanzamts A wohnt, der Betrieb aber im Bereich des Finanzamts B liegt. Das Finanzamt B macht dann eine gesonderte Gewinnfeststellung und das Finanzamt A berücksichtigt die Ergebnisse bei der Einkommensteuer.

                  Bei der Mitunternehmerschaft (= gesonderte und einheitliche Feststellung) sind mehrere Personen an einem Betrieb beteiligt (= Personengesellschaft, z.B. GbR), so dass der Gewinn "gesondert" von der Einkommensteuerveranlagung und für alle Beteiligten "einheitlich" ermittelt und dann auf die Beteiligten aufgeteilt wird. Das ist eine Mitunternehmerschaft.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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