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    Nutzungsdauer von Computerhardware

    Lt. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2022 mit dem Betreff " Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung" heit es, dass - abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG - Computerhardware im Jahr der Anschaffung in voller Höhe vorgenommen werden kann. Ich finde dazu in der Anlage AVEÜR aber keine Möglichkeit und weiß nicht, wo ich desen Eintrag vornehmen. kann. Kann mir da jemand weiterhelfen bitte?? Danke - das wäre super!

    #2
    Ich finde dazu in der Anlage AVEÜR aber keine Möglichkeit und weiß nicht, wo ich desen Eintrag vornehmen. kann. Kann mir da jemand weiterhelfen bitte??
    Du erfasst die 2022 angeschaffte Computerhardware unter Zugang und schreibst unter AfA die gesamten Anschaffungskosten, also 100% ab.

    Eine spezielle Erfassungsmöglichkeit gibt es dafür nicht, die braucht man ja auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke!!!!!!!

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        #4
        Ich muss noch mal zurückfragen ... hab's doch noch ncht verstanden. Ich kann die 2022 angeschaffte Computerhardware doch nicht unter Sammelposten erfassen. WO trage ich den Betrag ein?

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          #5
          Ich habe das jetzt wie folgt eingetragen: In der Anlage AVEÜR im Abschnitt " 4 - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)" in dem Unterabschnitt "Andere" in der Zeile "Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert", dann den gleichen Betrag in der Zeile "Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums", dann den gleichen Betrag in der Zeile "Summe Zugänge", den gleichen Betrag erneut in der Zeile "Summe Afa" und dann zum Schluss den gleichen Betrag noch mal in der Zeile "Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums". Ich bekomme glücklicherweise keine Fehlermeldung. Darf ich daraus schließen dass ich das so richtig gemacht habe?

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            #6
            Bei den Buchwerten am Ende des Jahres muss der Buchwert m. E. mit 0€ angesetzt werden.

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              #7
              Bei den Buchwerten am Ende des Jahres muss der Buchwert m. E. mit 0€ angesetzt werden.
              Richtig, oder man bucht mit einem Erinnerungswert von 1,00 € und kürzt die AfA um 1,00 €.

              Wenn das Wirtschaftsgut erst 2022, also unterjährig angeschafft wurde, bleiben die Spalten Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" und

              "Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" leer. Die Hardware war ja zu Beginn des Wirtschaftsjahrs noch nicht vorhanden.

              Man trägt die Anschaffungskosten nur unter Zugang ein.

              Üblicherweise rechnen Computer zur Büro- und Geschäftsausstattung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Nachtrag: So wie du das erfasst hast, hast du ja die Anschaffungskosten verdoppelt.

                Wie es zu machen ist, steht im Übrigen in der Hilfe. Die darf man auch lesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich danke herzlich !!!!!

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                    #10
                    Jetzt hab' ichs wirklich verstanden. Wenn man es einmal weiß, versteht man auchb die Logik. Danke noich mal. Aber noch eine formale Frage betr. die Zuordnung zu "Büro- und Geschäftsausstattung" Ich verwende den Rechner nicht zur Büroarbeit, also nicht fürs Emailschreiben, Buchhaltung etc., sondern es ist mein Schnittrechner für die Videoproduktion. Ist die Zuordnung dann auch richtig ... oder ist es egal, wenn eine andere Zuordnung rechnerisch auf's gleiche rauskommt?

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                      #11
                      ... oder ist es egal, wenn eine andere Zuordnung rechnerisch auf's gleiche rauskommt?
                      Es ist egal, rechnerisch ändert sich nichts, gleich, ob du das unter Büroausstattung oder unter Andere aufführst.

                      Ich hatte ja auch geschrieben: Üblicherweise ...
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Ja ... man kann die Hilfe auch lesen, hast du gesagt. Aber mir bereitet die Sprache von Gebrauchsanweisungen und Hilfe-Seiten meistens Kopfschmerzen. Ich lerne besser, wenn "normall sprechende" Leute mir etwas erklären. Um so dankbarer bin ich für eure Hilfe !!!

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                          #13
                          Die Online-Hilfe ist aber dem Fall recht ausführlich und aus meiner Sicht auch durchaus verständlich formuliert. So steht z. B. unter Zugänge:

                          In der Zeile "Zugänge" sind die im laufenden Wirtschaftsjahr angeschafften/hergestellten/eingelegten Wirtschaftsgüter mit den
                          Anschaffungs-/Herstellungskosten oder dem Einlagewert – gegebenenfalls vermindert um übertragene Rücklagen, Zuschüsse oder
                          Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG – einzutragen.
                          Soweit für ein in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafftes/hergestelltes/eingelegtes Wirtschaftsgut im laufenden Jahr
                          nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen, sind diese ebenfalls in der Zeile "Zugänge" zu erfassen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            stimmt !!!

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