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Mäh-Kosten Obstwiese

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    Mäh-Kosten Obstwiese

    Hallo zusammen,

    ich mache die Steuererklärung für meinen Vater und bin an einem Punkt überfragt.

    Die Einkommenssteuererklärung ist so weit fertig. Er hat allerdings auch noch Wiesen und Wälder (damit macht er aber keinen Gewinn, ist auch nichts verpachtet). Für die Obstwiesen (gehört einer Erbengemeinschaft) hat er zwei Rechnungen, die er jeweils hälftig bezahlt hat. Sie enthalten nur die Arbeitskosten für das Mähen.
    Die Obstwiesen liegen nicht (ca. 170 km Abstand) in der Nähe seiner Wohnung.

    Kann ich das irgendwo in der Steuererklärung unterbringen?

    #2
    Kann ich das irgendwo in der Steuererklärung unterbringen?
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun, deshalb nur ganz kurz: M. Erachtens nein, die Obstwiesen gehören ihm ja nicht.

    Ob die Erbengemeinschaft einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb hat, ist auch sehr fraglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also für mich hat das schon miteinander zu tun ;-) ich mache gerade über Elster die Lohnsteuererklärung und hatte mich gefragt, ob es da nicht Anhänge gibt, wo das reinpasst. Meinem Vater gehört die Hälfte der Obstwiese. Aber dann lasse ich es raus. Macht den Kohl eh nicht fett.

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        #4
        Zitat von Kikker Beitrag anzeigen
        Also für mich hat das schon miteinander zu tun ;-) ich mache gerade über Elster die Lohnsteuererklärung
        Wäre die Frage denn eine andere, wenn du die Einkommensteuererklärung (eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht) auf Papier ausfüllen würdest?

        Ansonsten handelt es sich ja offenbar nicht um Aufwendungen, die mit Einnahmen in Zusammenhang stehen und einr Einkunftsart zugeordnet werden können, und haushaltsnahen Dienstleistungen sind es wohl auch nicht.

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          #5
          Meinem Vater gehört die Hälfte der Obstwiese
          Nein, die Obstwiese gehört der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand. Würde sie zu einem landwirtschaftlichen Betrieb der Erbengemeinschaft

          gehören, müssten für die Erbengemeinschaft eine Gewinnermittlung und eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung eingereicht

          werden. Das Ganze sieht aber stark nach Liebhaberei aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich bin mal so kühn und vermute einen gewissen Zusammenhang mit der Grundsteuer. Wenn es als ruhende Landwirtschaft deklariert ist (Grundsteuer A), kann das Mähen nicht gleichzeitig haushaltsnahe Dienstleistung sein. Wenn es aber unter Grundvermögen mit der teureren Grundsteuer B läuft wie ein Garten, dann würde ich eine haushaltsnahe Dienstleistung zumindest nicht ausschließen.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Wobei die Wiese allerdings 170 km von der Wohnung entfernt ist.

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                #8
                Wenn es als ruhende Landwirtschaft deklariert ist (Grundsteuer A),
                Der Begriff ruhender landwirtschaftlicher Betrieb kommt aus dem Ertragssteuerrecht und hat nichts mit der Grundsteuer A zu tun.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok, in den Beiträgen hier im Forum war desöfteren von ehemaliger Landwirtschaft oder ehemaliger Hofstelle die Rede, die je nach Bundesland unter bestimmten Bedingungen unter die Grundsteuer A fallen können. Derartiges hatte ich gemeint.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    https://forum.elster.de/anwenderforu...406#post418406
                    Soeben zufällig gefunden: In dem hier zitierten Beitrag hattest du selbst in einem Screenshot eine Definition zur Landwirtschaft mit Hinweis auf "ruhende Landwirtschafts- ... Fischereibetriebe zitiert. Aufgrund solcher Beiträge hatte ich oben von Grundsteuer A geschrieben.
                    SCJ timote
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                      #11
                      ... eine Definition zur Landwirtschaft mit Hinweis auf "ruhende Landwirtschafts- ... Fischereibetriebe zitiert.
                      Klar, so ist die Landwirtschaft bei der Bewertung für die Grundsteuer definiert. Da fallen alle Landwirtschaftsflächen darunter

                      In dem Thread hier geht es aber um Kosten, die bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden sollen. Dafür reicht es nicht,

                      Landwirtschaftsflächen zu besitzen, da muss man einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts haben, denn unter

                      haushaltsnahe Aufwendungen kann man das bei 170 km Entfernung beim besten Willen nicht ansetzen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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