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Doppelte Haushaltsführung

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    Doppelte Haushaltsführung

    Hallo zusammen,

    Ich bin berufsbedingt in der Nähe meines Arbeitgebers wochentags wohnend (ich habe ein sehr schlichtes Zimmer mit WC und Dusche gemietet).
    Ich habe erstmalig für 2021 Mehraufwendungen von monatlich gesamt €400 für doppelt Haushaltsführung gelten gemacht, die vom FA voll berücksichtigt wurden! (Der Antragt für 2022 steht noch aus)


    Da das aktuelle Zimmer allerdings sehr schlicht ist, möchte ich mir mittelfristig eine kleine Wohnung mieten und muß damit möglicherweise den vollen möglichen Höchstbetrag, für alles, von monatlich €1.000,- "ausreizen", insbesondere da die Mietpreise leider gestiegen sind.
    Man muß kein großer Rechner sein um auf eine Auslage/Vorlage für Mehraufwendungen meinerseits von 12.000€ p.a. zu kommen.

    Hier meine Fragen:
    a) Ist mit einer Berücksichtigung der Mehraufwendungen durch das FA auch in Folgejahren zu rechen?
    b) Besteht die Möglichkeit die Auslage/Vorlage der z.B. €12.000 meinerseits per Antrag o.ä. zu vermeiden,
    z.B. das sich der Nettolohn per Antrag monatlich um die Höhe der Mehraufwendungen erhöht?
    Würde so ein Antrag über Elster laufen? Wenn ja wie?

    Danke und Grüße

    #2
    Eine Frage zu Elster ist das jetzt nicht. Das Finanzamt ersetzt auch keine Aufwendungen, weder monatlich noch nachträglich.

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      #3
      Bezüglich b könnte man sich für die Werbungskosten, die die Werbungskostenpauschale überschreiten, einen Freibetrag eintragen lassen, über Alle Formulare, Lohnsteuer Arbeitnehmer, Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

      Allerdings wird, wie bereits gesagt, nicht einfach das netto um diesen Betrag erhöht, sondern der zusätzliche Freibetrag vom brutto abgezogen.

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        #4
        Zitat von Hauseigentümer Beitrag anzeigen
        Ich bin berufsbedingt in der Nähe meines Arbeitgebers wochentags wohnend (ich habe ein sehr schlichtes Zimmer mit WC und Dusche gemietet).
        Ich habe erstmalig für 2021 Mehraufwendungen von monatlich gesamt €400 für doppelt Haushaltsführung gelten gemacht, die vom FA voll berücksichtigt wurden! (Der Antragt für 2022 steht noch aus)


        Da das aktuelle Zimmer allerdings sehr schlicht ist, möchte ich mir mittelfristig eine kleine Wohnung mieten und muß damit möglicherweise den vollen möglichen Höchstbetrag, für alles, von monatlich €1.000,- "ausreizen", insbesondere da die Mietpreise leider gestiegen sind.
        Man muß kein großer Rechner sein um auf eine Auslage/Vorlage für Mehraufwendungen meinerseits von 12.000€ p.a. zu kommen.
        Gibt es bei der doppelten Haushaltsführung neben der jährlichen Werbungskostenpauschale von bisher 1.000 € noch eine monatliche über 1.000 €?

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          #5
          ne, nur ein Höchstbetrag für die Miete.

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            #6
            ... neben der jährlichen Werbungskostenpauschale von bisher 1.000 €
            Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde bereits 2022 auf 1.200,00 € erhöht, ab 2023 steigt er auf 1.230,00 € jährlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde bereits 2022 auf 1.200,00 € erhöht, ab 2023 steigt er auf 1.230,00 € jährlich.
              Weil ich erst kürzlich meine Erklärung für 2021 abgegeben habe und zu faul war nachzusehen, ab wann die 1.200 € gelten, habe ich ganz bewusst das "bisher" vor den Betrag gesetzt.

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                #8
                a) Durch einen Umzug kann es sehr gut sein, dass das FA nochmal Unterlagen zu deiner neuen Wohnung (v.a. Mietvertrag etc) haben möchte. Ggf. wird auch nochmal bezüglich der Grundvoraussetzungen für den doppelten Haushalt nachgefragt. Solange aber die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und du glaubhaft machen kannst, dass du deine Wohnung am "Mittelpunkt der Lebensinteressen" weiter unterhalten musst, sollte das kein Problem darstellen.

                b) Das Finanzamt ersetzt dir nicht die vollen 12.000€. Die Aufwendungen werden nur als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und mindern deine steuerliche Belastung. Du kannst (durch Vorlage des neuen Mietvertrags und des ausgefüllten Fragebogens zur doppelten Haushaltsführung) auch einen Eintrag zur Berücksichtigung bei deinen Elstam-Daten (elektronischen Steuerabzugsmerkmalen) stellen, damit die Freibeträge monatlich bereits auf deiner Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden.
                Der Antrag heißt "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" und du musst die Anlage "Werbungskosten" ausfüllen. Wichtig ist halt, dass du alle notwendigen Unterlagen einreichst, da das Finanzamt es sonst nicht akzeptieren kann.

                Dadurch bist du aber zur Abgabe der Steuererklärung zu den gesetzlichen Abgabefristen verpflichtet (also aktuell Abgabe ohne Steuerberater zum 30.09.2023 für das Jahr 2022; zum 31.08.2024 für das Jahr 2023).

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                  #9
                  Hallo all,
                  Danke für Eure Infos! Ich war gestern, nach der ersten Antwort, bereits am Zweifeln, ob ich hier richtig bin
                  .


                  a) Durch einen Umzug kann es sehr gut sein, dass das FA nochmal Unterlagen zu deiner neuen Wohnung (v.a. Mietvertrag etc) haben möchte. Ggf. wird auch nochmal bezüglich der Grundvoraussetzungen für den doppelten Haushalt nachgefragt. Solange aber die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und du glaubhaft machen kannst, dass du deine Wohnung am "Mittelpunkt der Lebensinteressen" weiter unterhalten musst, sollte das kein Problem darstellen.
                  Ich bin mittlerweile am überlegen, ob ich mir nicht eher ein Dauer-Hotelzimmer holen soll. Denn als Mieter muss man sich um den Unterhalt einer Wohnung kümmern, und ich finde einfach keinen Installateur! Daher nochmal die Frage ins Forum, ob die Chancen auf Anerkennung bei einem Dauerhotelzimmer genauso groß sind. Und wie eine Hotelrechnung ausgestellt werden müsste, damit es keine Rückfragen gibt? Wäre es hier geschickter mit dem Hotel einen Mietvertrag für das Hotelzimmer abzuschließen?

                  b) Das Finanzamt ersetzt dir nicht die vollen 12.000€. Die Aufwendungen werden nur als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und mindern deine steuerliche Belastung. Kann man abschätzen wie viel in Prozent da erstattet werden? Da ich ja nur wegen der Arbeit vor Ort bin, möchte ich die persönliche Übernahme von Mietkosten natürlich gering halten. Du kannst (durch Vorlage des neuen Mietvertrags und des ausgefüllten Fragebogens Welchen Fragebogen meinst Du hier bitte, Agony? zur doppelten Haushaltsführung) auch einen Eintrag zur Berücksichtigung bei deinen Elstam-Daten (elektronischen Steuerabzugsmerkmalen) stellen, damit die Freibeträge monatlich bereits auf deiner Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden.
                  Der Antrag heißt "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" und du musst die Anlage "Werbungskosten" ausfüllen. Wichtig ist halt, dass du alle notwendigen Unterlagen einreichst, da das Finanzamt es sonst nicht akzeptieren kann
                  Gruß und Danke Euer Hauseigentümer

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                    #10
                    Wäre es hier geschickter mit dem Hotel einen Mietvertrag für das Hotelzimmer abzuschließen?
                    Antworten auf solche Fragen verbieten sich schon deshalb, weil Steuerberatung hier im Anwenderforum nicht erlaubt ist.

                    Kann man abschätzen wie viel in Prozent da erstattet werden?
                    Das hängt von deiner Grenzbelastung ab. Da musst du dein zvE in einen Einkommensteuerrechner eingeben, dort wird dir auch die Grenzbelastung angezeigt.

                    https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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