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Nießbrauch in der Grundsteuer-Erklärung: Wichtig für die korrekte Angabe?

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    Nießbrauch in der Grundsteuer-Erklärung: Wichtig für die korrekte Angabe?

    Hallo,

    ich habe kürzlich meinen Grundsteuer-Bescheid erhalten und bemerkt, dass das eingetragene Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht der Eltern) nicht angegeben wurde. War dies ein Fehler meinerseits oder gibt es keinen dafür vorgesehenen Punkt? Obwohl ich eine umfangreiche Internetrecherche durchgeführt habe, konnte ich leider keine Antwort finden.

    Falls es erforderlich war, das Nießbrauchrecht anzugeben, kann ich dies nachträglich korrigieren oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen?

    Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
    Zuletzt geändert von RBFAM; 17.05.2023, 00:02.

    #2
    War dies ein Fehler meinerseits oder gibt es keinen dafür vorgesehenen Punkt? Obwohl ich eine umfangreiche Internetrecherche durchgeführt habe, konnte ich leider keine Antwort finden.
    Nein, das war kein Fehler. Der Nießbrauch ist für die Feststellung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags nicht relevant.

    Die Gemeinden können Nießbraucher als Haftungsschuldner heranziehen, müssen das aber nicht. https://www.steuernundabgaben.de/grstg/11.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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