Hallo,
ich habe kürzlich meinen Grundsteuer-Bescheid erhalten und bemerkt, dass das eingetragene Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht der Eltern) nicht angegeben wurde. War dies ein Fehler meinerseits oder gibt es keinen dafür vorgesehenen Punkt? Obwohl ich eine umfangreiche Internetrecherche durchgeführt habe, konnte ich leider keine Antwort finden.
Falls es erforderlich war, das Nießbrauchrecht anzugeben, kann ich dies nachträglich korrigieren oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
ich habe kürzlich meinen Grundsteuer-Bescheid erhalten und bemerkt, dass das eingetragene Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht der Eltern) nicht angegeben wurde. War dies ein Fehler meinerseits oder gibt es keinen dafür vorgesehenen Punkt? Obwohl ich eine umfangreiche Internetrecherche durchgeführt habe, konnte ich leider keine Antwort finden.
Falls es erforderlich war, das Nießbrauchrecht anzugeben, kann ich dies nachträglich korrigieren oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
Kommentar