Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug der Erstattung von Umsatzsteuer bei der PV-Anlage:
Geplant war unsere PV-Anlage in 2023 zu installieren. Dazu haben wir aufgrund der langen Lieferzeiten und der Verfügbarkeit eines Handwerkers bereits im November 2022 selbst alle Komponenten, wie Module, Wechselrichter, Speicher etc. bei unterschiedlichsten Händlern (abhängig von Lieferzeiten) gekauft und sind dazu auch in Vorkasse getreten. Wir haben also immer die komplette Umsatzsteuer auf diese Komponenten bezahlt. Nachdem alles doch früher als angegeben geliefert wurde, haben wir selbst mit der Installation im Februar 2023 angefangen und entsprechend einen Elektrikermeister beauftragt, die Anlage haustechnisch anzuschließen, Formulare auszufüllen und dann mit dem Netzbetreiber auch abzunehmen. In Betrieb ging die Anlage mit Anmeldung im Marktstammdatenregister dann Ende April `23 und wurde anschließend beim Finanzamt formlos Anfang Mai ´23 schriftlich angezeigt. Der Elektriker hat auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgefüllt.
Frage: Ist es möglich, die Umsatzsteuer vom letzten Jahr für die Komponenten zurückzubekommen und müsste das dann in Elster entsprechend eingetragen werden, oder muss noch ein anderes Schreiben gefertigt werden?
Vielen Dank für Antworten und Tipps,
Thorsten98
ich habe eine Frage in Bezug der Erstattung von Umsatzsteuer bei der PV-Anlage:
Geplant war unsere PV-Anlage in 2023 zu installieren. Dazu haben wir aufgrund der langen Lieferzeiten und der Verfügbarkeit eines Handwerkers bereits im November 2022 selbst alle Komponenten, wie Module, Wechselrichter, Speicher etc. bei unterschiedlichsten Händlern (abhängig von Lieferzeiten) gekauft und sind dazu auch in Vorkasse getreten. Wir haben also immer die komplette Umsatzsteuer auf diese Komponenten bezahlt. Nachdem alles doch früher als angegeben geliefert wurde, haben wir selbst mit der Installation im Februar 2023 angefangen und entsprechend einen Elektrikermeister beauftragt, die Anlage haustechnisch anzuschließen, Formulare auszufüllen und dann mit dem Netzbetreiber auch abzunehmen. In Betrieb ging die Anlage mit Anmeldung im Marktstammdatenregister dann Ende April `23 und wurde anschließend beim Finanzamt formlos Anfang Mai ´23 schriftlich angezeigt. Der Elektriker hat auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgefüllt.
Frage: Ist es möglich, die Umsatzsteuer vom letzten Jahr für die Komponenten zurückzubekommen und müsste das dann in Elster entsprechend eingetragen werden, oder muss noch ein anderes Schreiben gefertigt werden?
Vielen Dank für Antworten und Tipps,
Thorsten98
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