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Kauf Komponenten PV-Anlage in 2022

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    Kauf Komponenten PV-Anlage in 2022

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage in Bezug der Erstattung von Umsatzsteuer bei der PV-Anlage:

    Geplant war unsere PV-Anlage in 2023 zu installieren. Dazu haben wir aufgrund der langen Lieferzeiten und der Verfügbarkeit eines Handwerkers bereits im November 2022 selbst alle Komponenten, wie Module, Wechselrichter, Speicher etc. bei unterschiedlichsten Händlern (abhängig von Lieferzeiten) gekauft und sind dazu auch in Vorkasse getreten. Wir haben also immer die komplette Umsatzsteuer auf diese Komponenten bezahlt. Nachdem alles doch früher als angegeben geliefert wurde, haben wir selbst mit der Installation im Februar 2023 angefangen und entsprechend einen Elektrikermeister beauftragt, die Anlage haustechnisch anzuschließen, Formulare auszufüllen und dann mit dem Netzbetreiber auch abzunehmen. In Betrieb ging die Anlage mit Anmeldung im Marktstammdatenregister dann Ende April `23 und wurde anschließend beim Finanzamt formlos Anfang Mai ´23 schriftlich angezeigt. Der Elektriker hat auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgefüllt.

    Frage: Ist es möglich, die Umsatzsteuer vom letzten Jahr für die Komponenten zurückzubekommen und müsste das dann in Elster entsprechend eingetragen werden, oder muss noch ein anderes Schreiben gefertigt werden?

    Vielen Dank für Antworten und Tipps,

    Thorsten98

    #2
    Frage: Ist es möglich, die Umsatzsteuer vom letzten Jahr für die Komponenten zurückzubekommen und müsste das dann in Elster entsprechend eingetragen werden,
    Du musst für die Regelbesteuerung optieren und in den nächsten 5 Jahren Umsatzsteuer auf den gelieferten und den selbst verbrauchten Strom entrichten.

    Die diversen Händler werden dir die Umsatzsteuer nicht erstatten dürfen. Entweder du reichst eine Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2022 ein

    und, soweit die Komponenten erst 2023 abgerechnet wurden, auch eine Voranmeldung für das 1. Quartal 2023. Für 2022 kannst du alternativ gleich eine

    Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hinsichtlich der Versteuerung des Eigenverbrauches würde ich aber zunächst ausrechnen, ob es nicht günstiger ist, nur den betrieblich genutzten Teil (verkaufter Strom) ins Betriebsvermögen einzulegen und entsprechend anteilig auf die Vorsteuer zu verzichten.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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