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einkommenssterer für Rentner

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    einkommenssterer für Rentner

    Hallo,

    ich beziehe eine Rente in Deutschland und seit Mai 2022 eine kleine Rente aus dem EU-Ausland sowie Etwas Wohngeld vom Amt. Das sind meine Einkünfte.
    Ich werde nun zum ersten mal eine Einkommenssteuererklärung machen, da mit der Rente aus dem EU-Ausland wahrscheinlich Pflicht ist.
    Wo bekomme ich ein entsprechendes Formular her?

    #2
    Die Lohnsteuerbescheinigung wird Dir hier nichts nützen. Die ist nur für Arbeitgeber gedacht.

    Was Du brauchst ist, wie Du ja auch schon geschrieben hast, die Einkommensteuererklärung, die Du z. B. in Mein Elster, aber auch in Kaufsoftware, finden kannst.

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      #3
      Die benötigten Formulare für deine Renten sind alles Anlagen zur Einkommensteuererklärung, die du dort beifügen kannst bzw. musst.

      Neben dem Hauptvordruck benötigst du die Anlage R sowie für deine Rente aus dem EU-Ausland entweder die Anlage R-AUS oder die Anlage AUS.

      Das hängt jetzt davon ab, ob diese Rente in Deutschland versteuert werden muss oder im Herkunftsland zu versteuern ist. Das musst du

      im DBA mit dem anderen EU-Land nachsehen. https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...l#auslaendisch

      Als Rentner muss man auch die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Wohngeld hat in der Steuererklärung nichts verloren !

      Wie man bei Mein ELSTER Anlagen zur Steuererklärung hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die benötigten Formulare für deine Renten sind alles Anlagen zur Einkommensteuererklärung, die du dort beifügen kannst bzw. musst.

        Neben dem Hauptvordruck benötigst du die Anlage R sowie für deine Rente aus dem EU-Ausland entweder die Anlage R-AUS oder die Anlage AUS.

        Das hängt jetzt davon ab, ob diese Rente in Deutschland versteuert werden muss oder im Herkunftsland zu versteuern ist. Das musst du

        im DBA mit dem anderen EU-Land nachsehen. https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...l#auslaendisch

        Als Rentner muss man auch die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Wohngeld hat in der Steuererklärung nichts verloren !

        Wie man bei Mein ELSTER Anlagen zur Steuererklärung hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Hallo,

        also meine zusätzliche Auslandsrente Rente wird im entsprechenden EU-Ausland versteuert, was auch in dem Bescheid von dort aufgeführt ist. Krankenkassenbeiträge für die Auslandsrente überweise ich selbst hier in Deutschland an die Krankenkasse.

        Ich benötige also folgende Formulare, die alle auszufüllen sind?

        -Einkommenssteuererklärung
        -Vorsorgeaufwand (für die Beiträge zur Krankenversicherung?)
        -Anlage R
        -Anlage R-Aus oder AUS

        Da die Rente im Ausland versteuert wird benötige ich R-AUS oder AUS?
        Wo kann ich die Formulare ausdrucken?
        Zuletzt geändert von Lotusblume; 20.05.2023, 15:21.

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          #5
          Wenn du noch das EU-Land nennen würdest, könnte ich deine Fragen etwas präziser beantworten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn du noch das EU-Land nennen würdest, könnte ich deine Fragen etwas präziser beantworten.
            Es handelt sich um Frankreich.

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              #7
              Nach Artikel 13 Absatz 8 DBA Frankreich hat der Ansässigkeitsstaat (also Deutschland) das alleinige Besteuerungsrecht auch für die Rente aus Frankreich.
              Diese gehört somit in die Anlage R-AUS.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Diese gehört somit in die Anlage R-AUS.
                Das ist auch mein Kenntnisstand, deckt sich allerdings nicht mit der Aussage der TE im Beitrag '#4.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das ist auch mein Kenntnisstand, deckt sich allerdings nicht mit der Aussage der TE im Beitrag '#4.
                  Sorry, Korrektur von mir
                  Ich habe nochmal genau nachgeschaut. Frankreich zieht bei mir von der Rente keine Steuern ab. Da wird zwar etwas abgezogen (ca. 3,2 Prozent), ist aber kein Steuerbetrag.

                  Ich drucke mir dann die Unterlagen aus und versuche die Einkommenssteuererklärung für 2022 zu machen.

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                    #10
                    Ich möchte die vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Rentner machen und bekomme dafür Unterlagen über meinen Rentenbezug und die Abgaben zur Krankenkasse von meiner Rentenversicherung zugeschickt. Diese Unterlagen reiche ich meiner Steuererklärung hinzu.
                    Brauche ich damit die Anlage "R" und die Anlage "Vorsorgeaufwand" für die aus Deutschland bezogene Rente nicht mehr ausfüllen? Soweit ich informiert bin, brauche ich diese Anlagen nicht ausfüllen, wenn die entsprechenden Unterlagen der Rentenversicherung vorliegen.
                    Wo trage ich die Beiträge zur Krankenversicherung aus meiner ausländischen Rente ein? In der Anlage "Vorsorgeaufwand" in den Feldern 350, 351?

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                      #11
                      Ich möchte die vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Rentner machen
                      Mit der befassen wir uns hier nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Soviel ich weiss, kann man damit nur inlaendische Renteneinkuenfte erklaeren, du aber bekommst auch eine kleine Rente aus Frankreich und Wohngeld. Somit ist meines Erachtens einfachElster fuer dich ungeeignet.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Soviel ich weiss, kann man damit nur inlaendische Renteneinkuenfte erklaeren,
                          Genauso ist das !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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