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Arbeitszimmer oder Home Office Pauschale

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    Arbeitszimmer oder Home Office Pauschale

    Entweder oder ist verständlich. Was ist aber, wenn ich in Mitte des Jahres umziehen musste wg. Eigenbedarfskündigung und dann die Gelegenheit hatte ein Arbeitszimmer einzurichten. Das Az wurde genehmigt, aber für die Zeit davor nicht die Home Office Pauschale. Ist ein Einspruch erfolgsversprechend?

    #2
    Das Az wurde genehmigt, aber für die Zeit davor nicht die Home Office Pauschale. Ist ein Einspruch erfolgsversprechend?
    Das ist eine steuerrechtliche Frage ! Auf die wirst du hier keine rechtssichere Antwort bekommen, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Steuerberatung ist hier nicht erlaubt
      Richtig, aber hier hat der Teilnehmer meines Erachtens leidlich eine Meinung von anderen Anwenden einholen wollen, denn schließlich ist das ein Anwenderforum und kein Steuerberatungsforum.

      Und seien wir doch mal ehrlich, lieber Charlie24, wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt? Alleine schon bei Grundsteuer könnte ich etliche Beispiele nennen. Aber da dies ja nur ein Anwenderforum ist, werden hier ja auch nur unverbindliche Meinungen geäußert, nicht wahr? ;-)

      Zu KurtKaa - ich rate dir, hier mit dem Finanzamz direkt Kontakt aufzunehmen und versuchen, die Sachlage zu klären. Einen Einspruch kannst du (innerhalb der Frist!) immer noch einlegen, ggf. mit Hilfe eines professionellen Steuerberaters.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke, mache ich! Beim Steuerberater würde ich draufzahlen. Gruß

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Und seien wir doch mal ehrlich, lieber Charlie24, wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt?
          Bekanntlich gilt der alte Spruch, dass es im Unrecht kein Recht gibt. Insofern können 1000 Offtopic-Fragen beantwortet worden sein, und die 1001 wird es halt nicht.

          Ansonsten ist nach §4 Abs. 5 Nr. 6b die Home-Office-Pauschale ausgeschlossen, wenn für die Wohnung auch ein Arbeitszimmer abgesetzt wird. Dies würde meines Erachtens auch ausschließen, dass z.B. für dieselbe Wohnung in einer Periode des VZ das Arbeitszimmer und in einer anderen die HO-Pauschale abgesetzt wird. Nun wäre im hiesigen Fall die Wohnung gewechselt worden, so dass der Wortlaut des Ausschlusses mE nicht mehr passt, aber erstens ist fraglich, ob das FA einfach übersehen hat, dass sich die beiden Posten auf verschiedene Wohnungen beziehen, und zweitens werde ich mich nicht vertieft mit dieser Frage befassen. Denn sie betrifft rein Steuerrecht.

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            #6
            Hier findet man einen ausführlichen Artikel zu dem Thema: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

            Meine persönliche Meinung: Selbst wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit war, der Höchstbetrag

            von 1.250,00 € oder mehr als 600,00 € mit dem Arbeitszimmer aber trotzdem erreicht wurden, sehe ich da keine Chancen.

            Hier ein Link zum Text vor der Neufassung durch das Jahressteuergesetz 2022: https://esth.bundesfinanzministerium...aragraf-4.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Und seien wir doch mal ehrlich, lieber Charlie24, wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt?
              Die Hilfen bei der Grundsteuer betrafen in erster Linie das Rechnen mit Brüchen und nicht das Thema, wie man die Erklärungen für sich optimieren kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt?
                Ein Totschlagargument. Es sind schon so viele bei Rot über die Ampel gelaufen, Sollte man das dann immer so machen?

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                  #9
                  HundKatzeMaus (nicht nur): Gewisse Begriffe im Forum würde ich im Gesamtinteresse mit Vorsicht handhaben.

                  Ergänzend die technische Frage, warum bei dem Beitrag unter # 3 auf einmal die Umlaute so grausam dargestellt wurden. Wie schonmal bei einigen E-Mails, die ich erhalte.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Ergänzend die technische Frage, warum bei dem Beitrag unter # 3 auf einmal die Umlaute so grausam dargestellt wurden.
                    Das wüsste ich auch gerne. Dieses Problem habe ich seit einigen Tagen aber scheinbar (jendenfalls bisher nur bekannt) im Elster-Forum. Wenn ich vor mir erstellte Beiträge in der Vorschau ansehe, ist noch alles ok, aber wenn ich sie dann freigebe, sind plötzlich die kommischen Zeichen da. Eventuell hängt das ja mit einem vor einigen Tagen vorgenommenen Windows-Update zusammen? Es passiert übrigens auch, wenn ich die Schriftart auf Arial ändere. Sehr merkwürdig!
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Hast du das mal mit einem anderen Browser getestet? Vielleicht geht da was. Ohne Umlaute zu schreiben, wäre auch ein möglicher Notbehelf.
                      Ansonsten sage ich schonmal, natürlich überspitzt, "HTML sollte verboten werden".
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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