Entweder oder ist verständlich. Was ist aber, wenn ich in Mitte des Jahres umziehen musste wg. Eigenbedarfskündigung und dann die Gelegenheit hatte ein Arbeitszimmer einzurichten. Das Az wurde genehmigt, aber für die Zeit davor nicht die Home Office Pauschale. Ist ein Einspruch erfolgsversprechend?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Arbeitszimmer oder Home Office Pauschale
Einklappen
X
-
Das Az wurde genehmigt, aber für die Zeit davor nicht die Home Office Pauschale. Ist ein Einspruch erfolgsversprechend?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Steuerberatung ist hier nicht erlaubt
Und seien wir doch mal ehrlich, lieber Charlie24, wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt? Alleine schon bei Grundsteuer könnte ich etliche Beispiele nennen. Aber da dies ja nur ein Anwenderforum ist, werden hier ja auch nur unverbindliche Meinungen geäußert, nicht wahr? ;-)
Zu KurtKaa - ich rate dir, hier mit dem Finanzamz direkt Kontakt aufzunehmen und versuchen, die Sachlage zu klären. Einen Einspruch kannst du (innerhalb der Frist!) immer noch einlegen, ggf. mit Hilfe eines professionellen Steuerberaters.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Kommentar
-
Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenUnd seien wir doch mal ehrlich, lieber Charlie24, wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt?
Ansonsten ist nach §4 Abs. 5 Nr. 6b die Home-Office-Pauschale ausgeschlossen, wenn für die Wohnung auch ein Arbeitszimmer abgesetzt wird. Dies würde meines Erachtens auch ausschließen, dass z.B. für dieselbe Wohnung in einer Periode des VZ das Arbeitszimmer und in einer anderen die HO-Pauschale abgesetzt wird. Nun wäre im hiesigen Fall die Wohnung gewechselt worden, so dass der Wortlaut des Ausschlusses mE nicht mehr passt, aber erstens ist fraglich, ob das FA einfach übersehen hat, dass sich die beiden Posten auf verschiedene Wohnungen beziehen, und zweitens werde ich mich nicht vertieft mit dieser Frage befassen. Denn sie betrifft rein Steuerrecht.
- Likes 1
Kommentar
-
Hier findet man einen ausführlichen Artikel zu dem Thema: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Meine persönliche Meinung: Selbst wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit war, der Höchstbetrag
von 1.250,00 € oder mehr als 600,00 € mit dem Arbeitszimmer aber trotzdem erreicht wurden, sehe ich da keine Chancen.
Hier ein Link zum Text vor der Neufassung durch das Jahressteuergesetz 2022: https://esth.bundesfinanzministerium...aragraf-4.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Und seien wir doch mal ehrlich, lieber Charlie24, wurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenwurde hier im Forum nicht schon haufenweise Steuerberatung durchgeführt?
Kommentar
-
HundKatzeMaus (nicht nur): Gewisse Begriffe im Forum würde ich im Gesamtinteresse mit Vorsicht handhaben.
Ergänzend die technische Frage, warum bei dem Beitrag unter # 3 auf einmal die Umlaute so grausam dargestellt wurden. Wie schonmal bei einigen E-Mails, die ich erhalte.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Kommentar
-
Ergänzend die technische Frage, warum bei dem Beitrag unter # 3 auf einmal die Umlaute so grausam dargestellt wurden.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Kommentar
-
Hast du das mal mit einem anderen Browser getestet? Vielleicht geht da was. Ohne Umlaute zu schreiben, wäre auch ein möglicher Notbehelf.
Ansonsten sage ich schonmal, natürlich überspitzt, "HTML sollte verboten werden".SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Kommentar
Kommentar