Zitat von holzgoe
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Keine Ankündigung bisher.
Ust-Id löschen weil Kleinunternehmer-Regelung, wo ?
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Ja, unsere bayrische Gemütlichkeit
Tschüß
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigendas könnte ich machen wie ich will
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Meines Wissens geht das aber auch in Bayern nur im Einvernehmen mit dem Bearbeiter.
weil er die Umsätze als Kleinunternehmer ja auch in der EÜR sieht. Bei einem anderen Finanzamt, bei dem ich im Jahr nach der Rückkehr
zur Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuererklärung abgegeben hatte, habe ich im Folgejahr dann telefonisch angefragt, ob sie
Erklärung weiter haben wollen. Die Auskunft war, das könnte ich machen wie ich will, ich würde jedenfalls nicht erinnert, wenn ich
keine mehr übermittle.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAusnahmen kenne ich nur aus Bayern.
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Muss man das wirklich, wenn man keine USt-Id beantragt hat ?
Mit der Zuteilung einer USt.-ID besteht da kein Zusammenhang !
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenAber nochmal: Ich kenne auch eine Anlage USt nicht. Und ich weiß immer noch nicht, was Du falsch machst, dass Du da diese "Anlage" abgeben musst. Denn meine Frau hat auch eine und musste da noch etwas einreichen.
Fehler (wenn man das so nennen darf): Habe bei der Beantragung des Gewerbes und dem damit verbundenen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer"
versehent-/unwissen-lich eine Umsatzsteuer-Id. beantragt, obwohl ich mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden habe .... ohne Abführung von Umsatzsteuer bzw. keine Vorsteuer geltend mache.
Jetzt muss ich diese zusätzliche Anlage jedesmal ausfüllen, obwohl nur "Null" drinsteht.
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenAuch Kleinunternehmer müssen grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDort ist aber nicht viel auszufüllen.
Wenn man nur ab-und-zu/Gelegenheitsanwender mit Elster-Online arbeitet, kann man das nicht so intuitiv machen, sondern muss i.d.F. für nur 2x NULL einiges durchclicken,
auch wenn man beim 2.Mal die Daten aus dem Vorjahr übernehmen kann. Gewissenhaft clickt man doch alle Unterpunkte/incl. lesen durch......
Abschließend:
Möchte das Thema jetzt nicht weiter strapazieren ...... gebe mich dem Formalismus und der Bürokratie geschlagen.
Man könnte allerdings einiges tun, um diesen gutgemeinten Ansatz mit ElsterOnline anwenderfreundlicher für Gelegenheits-Nutzer zu gestalten.Angehängte Dateien
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Auch Kleinunternehmer müssen grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dort ist aber nicht viel auszufüllen.
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Die ID kannst du natürlich bei der Stelle, die sie ausgestellt hat. Das ist das Bundeszentralamt für Steuern, ich meine in Saarlouis. Das Finanzamt kann das auch.
Aber nochmal: Ich kenne auch eine Anlage USt nicht. Und ich weiß immer noch nicht, was Du falsch machst, dass Du da diese "Anlage" abgeben musst. Denn meine Frau hat auch eine und musste da noch etwas einreichen.
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Sorry, die Anlage heißt "USt" und gehört zur Umsatzsteuererklärung.
Mit Löschung meine ich nicht in Elster, sondern generell die Umsatzsteuer-Id, damit ich nicht als Kleinunternehmer
jedesmal vom Finanzamt aufgefordert bzw. angemahnt werde, diese abzugeben, obwohl ich weder Umsatzsteuer
abführe bzw. ausweise noch Vorsteuer geltend mache.
Es geht also darum wo kann ich die Umsatzsteuer-Id löschen lassen ?
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Die Löschung kannst Du machen, stört aber auch nicht.
Eine "Anlage USt-ID" kenne ich nicht. Wie heißt die wirklich und zu welcher Steuererklärung gehört die ?
Wieso steht da jeweils "0,00" und nicht gar nichts ? Null ist nicht Nichts, sondern ein Wert, der anzeigt, dass da etwas war, was nach Deinen Angaben aber nicht stimmt,
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Ust-Id löschen weil Kleinunternehmer-Regelung, wo ?
Bei der Anmeldung des Gewerbes/Kleinunternehmer-Regelung wurde versehentlich eine Ust-Id beantragt.
Deswegen soll jetzt Jahr für Jahr die Anlage Ust-Id abgegeben werden, obwohl nur jeweils 0,00 steht.
Hört sich einfach an, aber man muss trotzdem die vielen Seiten in Elster durchclicken.
Um sich das zu ersparen: Wo kann man beim Bundeszentralamt für Steuer die Ust-Id wieder löschen
lassen oder geht das über das örtliche Finanzamt ?Stichworte: -
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