Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übermittlung einer (Grundsteuer-)Erklärung rückgängig machen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übermittlung einer (Grundsteuer-)Erklärung rückgängig machen?

    Hallo zusammen,
    ich habe bei der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einen Fehler gemacht, den ich erst kurz nach dem Absenden feststellte! Ich habe anschließend die Erklärung nochmal (jetzt richtig) online übermittelt. Ist das so in Ordnung oder kann man die Übermittlung stornieren? Vielen Dank für eine Antwort und Mithilfe!

    #2
    Alles korrekt, es gilt immer die letzte Abgabe solange der Vorgang noch nicht bearbeitet wurde.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      stornieren kannst Du die Übermittlungen nicht.

      Du kannst da nur, so wie du es ja gemacht hast, nochmal eine korrigierte Version schicken.
      Da das ja ziemlich zeitnah zu fehlerhaften Version gemacht hast, sollte das eigentlich im Finanzamt korrekt verarbeitet werden.

      Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier leider manchmal die Regel,
      von daher dann den Bescheid auf alle Fälle genau kontrollieren.

      Gruß
      Sepp

      Kommentar


        #4
        Vielen lieben Dank, dann bin ich erst mal beruhigt!

        Kommentar

        Lädt...
        X