... endlich ein Forumsmitglied, dass die eingangs gestellte Frage sinnvoll beeantwortet hat !
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Versteuerung Hausverkauf
Einklappen
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Beamtenschweiß
Klasse, endlich ein Forumsmitglied, dass die eingangs gestellte Frage sinnvoll beeantwortet hat !
Ich danke sehr!
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hjhkl43 l Eine Versteuerung privater Veräußerungsgeschäfte erfolgt bei Grundvermögen nur wenn bei dem Objekt zwischen Erwerb und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
Sollte hier also kein problem darstellen. In der Einkommensteuererklärung musst du daher hierzu keine Angaben machen.
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Das hat nichts mit edel oder unedel zu tun, sondern mit den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes.
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Ihr habt ja alle recht, aber ich wollte die hier versammelten Experten nur mal kurz zu Rate ziehen, bevor ich ein größeres Rad drehe !
Selbstverständlich werde ich Niemanden mehr in diesem edlen Forum belästigen.
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Da ich jetzt übriggeblieben bin u. keine Not leide, honoriere ich das Verständnis meiner "Damen" u. gebe vorab mit der berühmten "warmen Hand".
Rest folgt nach meinem Abgang.
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Das Haus ist seit 1964 (Eltern) im Privateigentum u. wird allein genutzt.
Die Töchter wohnen jeweils in anderen Städten u. wollen ihre Lebenskreise nicht verlassen, sind de facto nicht an dem Objekt interessiert.
Testamentarisch ist alles schon seit langem geregelt (Berliner Testament). Auf Pflichtteilsansprüche haben beide Töchter notariell beurkundet verzichtet.
Grund: Schutz des jeweils hinterbliebenen Elternteils.
Da ich jetzt übriggeblieben bin u. keine Not leide, honoriere ich das Verständnis meiner "Damen" u. gebe vorab mit der berühmten "warmen Hand".
Rest folgt nach meinem Abgang.
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Mich irritiert, dass die Töchter nicht Miterbe des Hauses geworden sind.
Da der größere Teil des Erlöses an die Töchter verschenkt werden soll, dürften die Pflichtteilsansprüche erfüllt werden.
Bei Steuerfreibeträgen von je 400.000 € bei der Schenkungssteuer würde da nur bei einem sehr wertvollen Objekt Schenkungsteuer anfallen.
Alles kein Elster-Thema, auch wenn man inzwischen die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung in Mein ELSTER erstellen kann.
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Mich irritiert, dass die Töchter nicht Miterbe des Hauses geworden sind. Da fehlt noch jede Menge Sachverhalt und hat wie gesagt mit Elster nichts zu tun.
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Die Erträge können z. B. Zinseinkünfte sein, die sowieso, Ob der Verkaufserlös einkommensteuerpflichtig ist, hängt bei Privatvermögen davon ab, wie lange das Haus im Eigentum war und ob es zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder vermietet wurde. Erbschaftsteuer ist noch mal was anderes,
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Was das mit Elster zu tun haben soll, weiß der Geier. Besprich das bitte mit Deinem steuerlichen Berater, dem Du dann auch die genauen Erbfolgen darlegen kannst.
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Versteuerung Hausverkauf
Tach allerseits,
nachdem meine Frau kürzlich verstorben ist, verkaufe ich unser gemeinsames Haus. Das war so abgesprochen.
Einen größeren Teil des Erlöses gebe ich an meine beiden Töchter zu gleichen Teilen als Voraberbe.
Was ist zu versteuern, der Erlös aus dem VK oder die Erträge aus dem Erlös ?
Gruß AchimStichworte: -
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