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Wohnfläche bei Berechnung der Grundsteuer (vor Reform)

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    Wohnfläche bei Berechnung der Grundsteuer (vor Reform)

    Hallo,

    ich habe mal eine vielleicht blöde Frage. Hat eigentlich in der Vergangenheit die Wohnfläche bei der Berechnung der Grundsteuer (Hessen) eine Rolle gespielt oder spielt diese erst bei der Reform eine Rolle? Ich blicke da nicht so richtig durch!

    #2
    Ich blicke da nicht so richtig durch!
    Die Wohnfläche hat auch bei der alten Einheitsbewertung eine Rolle gespielt. Warum interessiert dich das ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In dem alten Bescheid, im Gegensatz zum Neuen, taucht die Wohnfläche nirgends auf. Bei der Googlerecherche bin ich auf die vermeintlich "alte" Berechnungsweise gestossen ...

      https://www.engelvoelkers.com/de-de/...uer-berechnen/

      Unter Punkt 4 und 5 ist die Berechnung erklärt. Ich kann hier nirgends einen Bezug zur Wohnfläche finden.

      Es ist immer die Rede vom Einheitswert, aber einen Bezug zur Wohnfläche finde ich da nicht.

      Ich bin immer neugierig und würde das gerne verstehen.

      Kommentar


        #4
        Ich bin immer neugierig und würde das gerne verstehen.
        Auch im bisherigen Verfahren galt für bestimmte Grundstücksarten das Ertragswertverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__76.html

        Und dafür wurde die Jahresrohmiete ermittelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__79.html

        Deren Höhe richtete sich natürlich auch nach der Wohnfläche. Ich habe hier mehrere alte Einheitswertbescheide, aus denen die Berechnung ersichtlich

        ist. Da ist auch die Wohnfläche angegeben. Auch Garagen wurden in die Bewertung einbezogen.

        Wenn man nur Zurechnungsfortschreibungen im Besitz hat, sieht man das natürlich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Info.

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            #6
            Warum interessiert dich das ?
            So abwegig finde ich die Frage nicht. Es wurden schon mehreren Themen dieses Forums Vergleiche alt / neu thematisiert.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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