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    Witwerrente

    Ich unterstütze meinen Vater bei der Erstellung seines Rentenbescheides. Er ist Witwer und bekommt einen Bescheid zu seiner Rente und einen Bescheid zur großen Witwerrente.
    Beim Hauptvordruck habe ich den Punkt 1 gewählt. " Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)". Ich gehe davon aus, dass diese Auswahl richtig ist.
    Bei der Anlage "Vorsorgeaufwand" hab ich nun die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemäß der Bescheide zum einen beim Ehemann und zum anderen bei der Ehefrau eingetragen. Dies bemängelt das Programm. Um die gezahlten Beiträge aus der großen Witwerrente doch noch berücksichtigen zu können, würde ich die jeweiligen Beträge addieren und beim Ehemann eintragen. Ist dies die richtige Verfahrensweise? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
    Schöne Pfingsten

    #2
    Zitat von thikra Beitrag anzeigen
    zum einen beim Ehemann und zum anderen bei der Ehefrau
    Ok, es gibt ja auch Witwer, die wieder geheiratet haben. Um wessen Krankenversicherung geht es denn?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.05.2023, 10:10.

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      #3
      Ich fang nochmal von vorn an.

      Zitat von thikra Beitrag anzeigen
      Ich unterstütze meinen Vater bei der Erstellung seines Rentenbescheides
      Im Moment scheint es aber um die Einkommensteuererklärung zu gehen, richtig?

      Zitat von thikra Beitrag anzeigen
      Beim Hauptvordruck habe ich den Punkt 1 gewählt. " Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)"
      Dein Vater ist als Steuerpflichtiger einzutragen. Sollte es eine Ehefrau geben, dann ist die als Ehefrau einzutragen.

      Zitat von thikra Beitrag anzeigen
      Kranken- und Pflegeversicherung gemäß der Bescheide zum einen beim Ehemann und zum anderen bei der Ehefrau eingetragen. Dies bemängelt das Programm
      Wie lautet denn die Fehlermeldung? Ansonsten siehe meine erste Antwort.

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        #4
        Um die gezahlten Beiträge aus der großen Witwerrente doch noch berücksichtigen zu können, würde ich die jeweiligen Beträge addieren und beim Ehemann eintragen. Ist dies die richtige Verfahrensweise?
        Wie kommst du auf die Idee, die Beiträge bei einer Verstorbenen einzutragen ? Die Rente bezieht doch dein Vater, er ist die steuerpflichtige Person.

        Es sind seine Beiträge !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich kann immer nur wieder empfehlen: nutzt doch den äußerst bequemen Bescheinigungsabruf. Die Rentenversicherungsträger etc. melden alle Daten dem Finanzamt und der Bürger kann mit dem Bescheinigungsabruf diese Daten automatisch in eine Einkommensteuererklärung übernehmen - und zwar gleich an die richtige Stelle. Warum nutzt du diesen Service nicht auch?
          Zuletzt geändert von Charlie24; 28.05.2023, 20:54. Grund: Umlaute korrigiert
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Deine Umlaute sehen immer noch aus wie "cats and dogs". Hilft vielleicht ein Browserwechsel oder -update ?

            Inhaltlich stimme ich voll überein.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Deine Umlaute sehen immer noch aus wie "cats and dogs".
              Ich habe den Beitrag mal ausgebessert. Bei den Umlauten hat er ja schon resigniert und mit ae und ue gearbeitet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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