Wartezeit verkürzen ? Hier ist der Bescheid...hatte ich gedacht, aber der Brief war zu dünn.
Also jetzt will man den Nachweis zu Kapitalerträgen und den Steuerabzugsbeträgen.
Dazu stellt man fest, dass ich in 2022 einen Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gestellt habe. " Die in dem Antrag bezeichneten Kapitalerträge sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben " und das verstehe ich nun überhaupt nicht, ich hole doch nur die Schweizer Steuer zurück, alles andere ist doch versteuert und der Antrag ist doch auch beim Finanzamt zuvor über den Tisch gegangen ?
Hat das schon mal jemand gehabt ?
Also jetzt will man den Nachweis zu Kapitalerträgen und den Steuerabzugsbeträgen.
Dazu stellt man fest, dass ich in 2022 einen Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gestellt habe. " Die in dem Antrag bezeichneten Kapitalerträge sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben " und das verstehe ich nun überhaupt nicht, ich hole doch nur die Schweizer Steuer zurück, alles andere ist doch versteuert und der Antrag ist doch auch beim Finanzamt zuvor über den Tisch gegangen ?
Hat das schon mal jemand gehabt ?
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