Fragebogen zur steuerlichen Erfassung GbR - Bankverbindung der Gesellschafter

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  • Bundeskanzler
    Neuer Benutzer
    • 30.05.2023
    • 1

    #1

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung GbR - Bankverbindung der Gesellschafter

    Guten Tag,

    Ich möchte mit einem zukünftigen Geschäftspartner eine GbR gründen, bzw. wir waren schon beim Gewerbeamt und müssen nur noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften abgeben. Nun hat sich uns die Frage gestellt, welche Bankverbindung jeweils eingetragen werden soll, da wir ja beide das Formular ausfüllen und abgeben müssen. Reicht es wenn einer von uns ein Geschäftskonto erstellt und darüber alle Zahlungen und Einnahmen des Unternehmens verwaltet werden und wir dann beide dieses Geschäftskonto in das Formular eintragen oder müssen wir beide ein Geschäftskonto besitzen und dieses dann eintragen?

    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von Bundeskanzler; 31.05.2023, 11:07.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Was hat die Frage jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ? In der Regel richtet man für eine GbR ein Gemeinschaftskonto

    als Oder-Konto ein. Was ihr machen wollt, musst du mit deinem Geschäftspartner besprechen, dem Finanzamt ist das gleich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Ihr müsst einen Fragebogen für die GbR abgeben.
      Wenn einer von Euch noch nicht steuerlich erfasst ist, dann muss er wegen der Beteiligung auch noch einen eigenen Fragebogen abgeben.

      Im persönlichen Fragebogen ist natürlich die Bankverbindung für die Personensteuern anzugeben.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        Im persönlichen Fragebogen ist natürlich die Bankverbindung für die Personensteuern anzugeben.
        Auch dort lässt sich ein Konto für betriebliche Steuern auswählen und der Name eines abweichenden Kontoinhabers eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          Ok, natürlich kann man die Einkommensteuererstattungen an andere überweisen lassen, stimmt.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Ok, natürlich kann man die Einkommensteuererstattungen an andere überweisen lassen, stimmt.
            Die Einkommensteuer ist bekanntlich keine betriebliche Steuer.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Welche betrieblichen Steuern fallen eigentlich an, bei einem Beteiligten einer GbR?

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #8
                Welche betrieblichen Steuern fallen eigentlich an, bei einem Beteiligten einer GbR?
                Keine Ahnung ! Es wird aber zur Auswahl angeboten. Ich frage mich sowieso, warum man als Beteiligter an einer Personengesellschaft

                ein Konto für Steuererstattungen angeben soll ? Für den Einzug von Steuern taugt das ja sowieso nicht, da will das Finanzamt nach wie

                ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat.

                Bankkonto_Fragebogen.jpg Bankverbindung_Fragebogen_1.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • timote
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.01.2023
                  • 747

                  #9
                  Mal angenommen, die Personengesellschaft überweist Vorauszahlungen, und das Finanzamt erstattet zurück. Dann ist so etwas denkbar.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Mal angenommen, die Personengesellschaft überweist Vorauszahlungen, und das Finanzamt erstattet zurück.
                    Welche Art von Vorauszahlungen soll denn eine Personengesellschaft leisten müssen ? Die meldet die Umsatzsteuer an, da kann es

                    bei einem Vorsteuerüberhang eine Erstattung geben. Die geht aber nicht an die Gesellschafter.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • timote
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.01.2023
                      • 747

                      #11
                      Ok. Da lag ich wahrscheinlich falsch.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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