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Energiepreispauschale Freiberufler

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    Energiepreispauschale Freiberufler

    Hallo ich habe eine Frage zur Energiepreispauschale. Ich bin freiberuflich tätig und meine Vorauszahlung für die Einkommensteuer wurden letztes Jahr im dritten Quartal um die entsprechenden 300 Euro gekürzt. Ich habe daraufhin vom Finanzamt einen geänderten Vorauszahlungsbescheid erhalten. Muss ich jetzt diese 300 Euro noch irgendwo in der EÜR extra angeben? Oder berücksichtigt das Finanzamt dies automatisch und ich muss keine weiteren Angaben machen? Zur Vervollständigung ich bin zusammen veranlagt meine Frau ist unselbständig tätig und hat ihre Energiepreispauschale über den Arbeitgeber bekommen.

    #2
    Oder berücksichtigt das Finanzamt dies automatisch und ich muss keine weiteren Angaben machen?
    So ist das ! Bei deiner Frau weiß es das Finanzamt ebenfalls, die hat den Großbuchstaben E in ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

    In der unverbindlichen Steuerberechnung von Mein ELSTER wird die EPP für dich automatisch berücksichtigt, allerdings nicht, ob

    du sie bereits über die Vorauszahlung erhalten hast. Das ergibt sich erst aus der Abrechnung im Bescheid.

    In der EÜR hat die EPP sowieso nichts verloren, die gehört zu den Einkünften aus Leistungen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.06.2023, 15:34.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wünsche noch einen schönen sonnigen Tag.

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        #4
        Hallo ich muss mich nochmal melden. Als Freiberufler nutze ich die Kleinunternehmerregelung ( Umsatz unter 22000 Euro ). Letztes Jahr ( 2022 ) war ich knapp unter dieser Summe. Mit der Energiepreispauschale wäre ich über 22000 Euro und würde die Kleinunternehmerregelung verlieren. Meine Frage ist zählt die Energiepreispauschale mit zu meinen Umsätzen oder nicht ? Wenn sie zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen zugezählt wird wohl nicht, aber dass ist nur eine Vermutung von mir

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          #5
          Meine Frage ist zählt die Energiepreispauschale mit zu meinen Umsätzen oder nicht ?
          Nein, die gehört zwar zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Leistungen, aber nicht zu den Umsätzen nach dem UStG.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Es waren wohl keine Leistungen im Sinn des Umsatzsteuergesetzes gemeint. Umsatzsteuerlich steht der EPP keine Leistung gegenüber.

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              #7
              Nein, ich meinte ob die EPP mit zu der 22000 Euro Grenze für die Kleinunternehmerregelung zählt oder nicht. Wäre wichtig.

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                #8
                Nein, ich meinte ob die EPP mit zu der 22000 Euro Grenze für die Kleinunternehmerregelung zählt oder nicht. Wäre wichtig.
                Die Frage wurde doch beantwortet. Das ist kein steuerbarer Umsatz, es fehlt an einer Leistung. Du hast als Person einen einkommensteuerpflichtigen Zuschuss erhalten.

                Siehe § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

                sowie § 1 UStG : https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank für die Antwort. Da bin ich beruhigt das die EPP nicht dazu zählt. So verliere ich die Kleinunternehmerregelung nicht.

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