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Freiberufler - Aufgabe eines von zwei Arbeitsräumen

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    Freiberufler - Aufgabe eines von zwei Arbeitsräumen

    Zwei Arbeiträume im Eigenheim seit 1988 steuerlich angesetzt ( 45 qm und 13 qm) : Dies waren 26,9% des Kaufpreises. Restwert nach Abschreibung ( je 2% pa) ca. 23 Tsd. EUR
    Wenn ein Arbeitsraum 13 qm aufgegeben wrd: Auflösungsgewinn im Verhältnis 13 / (45+13) = 22,4 % : Also Einnahme 22,4% * 23 Tsd = 4900 EUR oder Neuberechnung
    Ein Arbeitszimmer 45qm zu Gesamt Nutzfläche 216qm = 20,8% . Also Einnahme 26,9% - 20,8% = 6,1% von 23 Tsd. = 1400 EUR

    #2
    Aha.

    Ob das für jemanden hier im Forum von Belang ist?

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      #3
      Das ist wohl eher ein Thema für den Steuerberater deines Vertrauens.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Frage war eigentlich: Wo werden Entnahmen (hier Auflösungsgewinn Arbeitszimmer) - nicht Betriebsaufgabe in ELSTER erfasst?

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          #5
          Wo werden Entnahmen (hier Auflösungsgewinn Arbeitszimmer) - nicht Betriebsaufgabe in ELSTER erfasst?
          Du meinst in der EÜR bzw. in der AVEÜR ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Genau - Es entstehen ja grössere Gewinne (Kaufpreis Haus 1989: 250 Tsd. - Wert heute ca. 500 Tsd.)

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              #7
              In Mein ELSTER kannst du den Abgang in der AVEÜR auf Seite 2 eintragen, der Überschuss über Buchwert muss dann manuell in Zeile 18 der EÜR

              erfasst werden. Wenn du ein Buchhaltungsprogramm für die EÜR verwendest, musst du dich selbst schlau machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Herzlichen Dank -

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