Zwei Arbeiträume im Eigenheim seit 1988 steuerlich angesetzt ( 45 qm und 13 qm) : Dies waren 26,9% des Kaufpreises. Restwert nach Abschreibung ( je 2% pa) ca. 23 Tsd. EUR
Wenn ein Arbeitsraum 13 qm aufgegeben wrd: Auflösungsgewinn im Verhältnis 13 / (45+13) = 22,4 % : Also Einnahme 22,4% * 23 Tsd = 4900 EUR oder Neuberechnung
Ein Arbeitszimmer 45qm zu Gesamt Nutzfläche 216qm = 20,8% . Also Einnahme 26,9% - 20,8% = 6,1% von 23 Tsd. = 1400 EUR
Wenn ein Arbeitsraum 13 qm aufgegeben wrd: Auflösungsgewinn im Verhältnis 13 / (45+13) = 22,4 % : Also Einnahme 22,4% * 23 Tsd = 4900 EUR oder Neuberechnung
Ein Arbeitszimmer 45qm zu Gesamt Nutzfläche 216qm = 20,8% . Also Einnahme 26,9% - 20,8% = 6,1% von 23 Tsd. = 1400 EUR
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