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Krativer auf Patreon und co. Freier Beruf oder Gewerbe?

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    Krativer auf Patreon und co. Freier Beruf oder Gewerbe?

    Hallo,

    ich gedenke neben meinem Beruf als Arbeitnehmer mein Hobby steuerrechtlich zu erfassen, da ich dort auch etwas Einkommen generieren werde, wenn auch in kleinem Umfang.
    Ich entwickle ein Computer Spiel mit selbst erstellten (3D-) Grafiken, Bildern und Story und möchte dieses über Plattformen für Kreative wie Patreon, Subscribestar und co. anbieten.

    Nun habe ich versucht mich ein wenig zu belesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich diese Nebentätigkeit als Gewerbe anmelden oder als Freien Beruf steuerrechtlich erfassen muss.

    Ich habe mich etwas belesen um herauszufinden, wann etwas unter den Aspekt des freien Berufs fällt.
    Das Projekt sollte die persönliche und individuelle Arbeitsleistung eines Freiberuflers erfüllen. Das Spiel enthält die kreative Schaffung einer Geschichte mit geschriebenen Dialogen, was unter den schriftstellerischen Aspekt fallen würde, sowie die künstlerische Erstellung von Bildern in einem 3D Programm und Programmierung von Code um alles zusammenzubringen und mit interaktiven und spielerischen Elementen zu versehen, wofür ich eine hochstehende, qualifizierte Ausbildung (Master Abschluss in Informatik) besitze, was soweit ich gelesen habe ebenfalls ein Aspekt ist.
    Aber sicher bin ich mir nicht. Vielleicht weiß einer von euch mehr darüber?

    Soweit ich das erkennen kann müsste ich im Folgenden das Formular "Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung für Einzelunternehmer" ausfüllen und abschicken, ist das Korrekt oder das falsche Formular für meinen Fall?

    Danke für euer Feedback und Grüße
    Danny

    #2
    Doch, das ist genau das richtige Formular.

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      #3
      Zum Thema Gewerbe oder Freiberuf kannst du dich hier schlau machen: https://www.gruender.de/branchen/games-entwickler/

      Wenn du auch langfristig keinen Gewinn über 24.000 € jährlich erwarten kannst, spielt das Thema Gewerbesteuer keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zum Thema Gewerbe oder Freiberuf kannst du dich hier schlau machen: https://www.gruender.de/branchen/games-entwickler/

        Wenn du auch langfristig keinen Gewinn über 24.000 € jährlich erwarten kannst, spielt das Thema Gewerbesteuer keine Rolle.
        Ja, die Summe werde ich in absehbarer Zeit wohl nicht übersteigen.

        Wo gebe ich eigentlich an, dass ich einen Freien Beruf anmelde/beantrage? Bei einem Gewerbe gehe ich zu meiner Gemeinde und melde dies dort an, sowie bei der Handelskammer, wie ist das beim Freiberuf? In dem Formular "Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung für Einzelunternehmer" habe ich dazu nichts finden können, vielleicht bin ich aber auch nur blind. Oder wird das vom Finanzamt nach Einreichung besagten Fragebogens ermittelt, ob für mich der Status als Freiberufler infrage kommt?

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          #5
          Der Fragebogen ist trotzdem die beste Möglichkeit, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit zu melden. Von einem Gewerbe unterscheidet er sich eigentlich dann auch nur bei den Angaben für Zwecke der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Aber am Ende entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, ob die Einkünfte als gewerblich oder freiberuflich angesehen werden.

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            #6
            Oder wird das vom Finanzamt nach Einreichung besagten Fragebogens ermittelt, ob für mich der Status als Freiberufler infrage kommt?
            Darüber entscheidet letztlich das Finanzamt. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist in deinem Fall nur dem Finanzamt anzuzeigen.

            Du machst dazu auf Seite 7 des Fragebogens genaue Angaben zur Art der Tätigkeit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Also Fragebogen ausfüllen und einschicken und das Finanzamt sagt mir dann ob es sich um einen freien Beruf oder ein Gewerbe handelt? Oder bei Abgabe der Steuererklärung? Aber bei letzterem müsste ich ja dann das Gewerbe nachträglich beim Amt anmelden.

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                #8
                Da die Meinungen, ob Gewerbe oder kreativ tätig, auseinandergehen, wirst du eine Entscheidung deines Finanzamts herbeiführen müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich hab einige Fragen zu dem Formular "Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung für Einzelunternehmer".

                  Unter "Angaben zur Person"
                  - Bei Ausgeübter Beruf, schreib ich da meinen aktuell ausgeübten Beruf aus oder den der Nebentätigkeit, für den ich das Formular einreichen will?
                  - Ebenfalls wird nach der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gefragt, ich habe noch keine, muss ich die vorher beantragen oder lasse ich das Feld einfach leer und erhalte nach Einreichung eine?
                  - Bei eMail, gebe ich die eMail Adresse an, die ich auch sonst fürs Finanzamt verwende oder die eMail, die ich für die Nebentätigkeit verwende?

                  - Muss ich bei der Bezeichnung des Unternehmens irgendwie ins Markenregister schauen, was es schon gibt, und ggf meinen eigenen eintragen lassen oder ist das hier nicht so wichtig?

                  Unter "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)"
                  - Was kann man da unter "Steuerabzugsbeträge" verstehen. Ich habs nachgelesen und nicht verstanden.

                  Unter "Angaben zur Lohnsteuer"
                  - Gebe ich für Arbeitnehmer Anzahl 0 an, da ich keine Angestellten habe, oder 1 für mich selbst?

                  Unter "Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer"
                  - Seiten wie Patreon führen bereits Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer ab
                  https://support.patreon.com/hc/de-de...ns-auf-Patreon
                  https://support.patreon.com/hc/de-de...ve-bei-Patreon
                  Was bedeutet dies für die Ausfüllung des Formulars?
                  Davon abgesehen, dass ich unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen und soweit ich das verstanden habe keine Umsatzsteuer abführen müsste, interessiert es mich wie das wäre, wenn dies nicht der Fall wäre.

                  Geht es im Abschnitt "Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet" um physische Waren, die übers Internet verkauft werden (Online Shops) oder auch um digitale Waren wie Software? Also müsste ich hier für mein entwickeltes Computer Spiel die Plattformen Patreon, Subscribestar und co, sowie meine dortigen Accounts angeben?
                  Und ist dies auch anzugeben wenn ich keine Umsatzsteuer abführe, weil ich unter die Kleinunternehmer Regelung falle?

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                    #10
                    • Ersteres
                    • leer
                    • musst doch Du wissen, welche Mailadresse Du anderen gibst
                    • hat denn Dein Unternehmen eine Bezeichnung?
                    • Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
                    • nichts
                    • interessiert es mich wie das wäre, wenn dies nicht der Fall wäre
                    Du hast also sehr viele Fragen, möchtest aber gern auch beantwortet bekommen, was für Dich nicht wichtig ist?

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                    #11
                    Ich habe halt zwei Mailadressen. Eine "private" eMail, welche ich für alle offiziellen Angelegenheiten, Bankgeschäfte aber bisher auch Elster verwende, doch für meine neue Nebentätigkeit habe ich mir bereits eine eigene Mail erstellt.
                    Ich könnte natürlich auch beide Angeben, erstere unter Angaben zur Person und letztere unter Angaben zum Unternehmen.

                    Natürlich werde ich meinem "Unternehmen" eine Bezeichnung geben, dir Frage ist ja, ob ich dabei auf bereits im Register eingetragene Namen achten muss, dass es diesen nicht schon gibt.

                    Das "nichts" bezieht sich auf beides, den Punkt mit "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) -> Steuerabzugsbeträge" und "Angaben zur Lohnsteuer -> Anzahl Arbeitnehmer"?

                    Naja, ich werde ja vielleicht nicht immer unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, wäre schon gut zu wissen, was Sache ist, wenn das passiert. Aber es stimmt, aktuell ist das eher unwichtig.

                    Wichtiger wäre aktuell noch die Frage zu dem Punkt "Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet" und ob das auf meine Tätigkeit zutrifft und mich als Kleinunternehmer überhaupt betrifft oder wieder leer gelassen werden kann.

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                      #12
                      Natürlich werde ich meinem Unternehmen eine Bezeichnung geben, die Frage ist ja, ob ich dabei bereits existierende Namen berücksichtigen muss und sicherstellen muss, dass es diesen noch nicht gibt.

                      Das "nichts" bezieht sich auf beides, den Punkt mit "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) -> Steuerabzugsbeträge" und "Angaben zur Lohnsteuer -> Anzahl der Arbeitnehmer"?

                      Naja, ich werde ja vielleicht nicht immer unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, wäre schon gut zu wissen, was Sache ist, wenn das passiert. Aber es stimmt schon, aktuell ist das eher unwichtig.


                      Wichtiger wäre aktuell noch die Frage zu dem Punkt "Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet" und ob das auf meine Tätigkeit zutrifft und mich als Kleinunternehmer überhaupt betrifft oder wieder leer gelassen werden kann.

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