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Nicht Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmer der Ehefrau

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    Nicht Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmer der Ehefrau

    Hallo,

    folgender Sachverhalt. Bislang sinf die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer meiner Ehefrau ohne Probleme anerkannt worden. Nun haben wir als Rückfrage zu unserer Steuererklärung 2022 einen Fragebogen zur turnusmäßigen Prüfung des Arbeitszimmers erhalten und diesen gewissenhaft ohne große Bedenken ausgefüllt. Meine Frau hat dabei das Kreuz gesetzt, dass die Zahlung der Aufwendungen vom Konto des Ehegatten erfolgt sind. Nun ist im vorliegenden Bescheid genau deswegen der Ansatz des kompletten Arbeitszimmer nicht berücksichtigt worden.
    Beim Konto, von dem die lfd. Zahlungen für das Haus (hier anteilig für das Arbeitszimmer) technisch erfolgt sin, bin ich tatsächlich alleiniger Kontoinhaber, meine Frau hat jedoch nachweislich eine allumfängliche Kontovollmacht (inkl. eigener Girokarte). Zudem überweist Sie mir nachweisliche auf dieses Konto monatlich einen festen Hauskosten-Betrag. Rein wirtschaftlich trägt sie damit ja die Aufwendungen für das Arbeitszimmer. Welche Möglichkeiten bestehen möglicherweise nun im Rahmen eines Einspruchs, hier doch noch eine Berücksichtigung zu erreichen - Stichwort "Verkürzter Zahlungsweg", "Verkürzter Vertragsweg" ?
    Vielleicht kann hier jemand helfen?

    #2
    Das ist kein Thema der elektronischen Steuererklärung, das müsst ihr im Einspruchsverfahren darlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für den Hinweis. Bevor wir das Einspruchsverfahren einleiten, hatten wir hier nur auf etwas Rat gehofft, inwieweit hier überhaupt inhaltlich Aussicht auf Erfolg besteht.

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        #4
        Steuerberatung für den konkreten Einzelfall ist hier nicht erlaubt, ein Einspruch kostet ja nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Kenevo vielleicht hatte hier der Finanzbeamte oder die Finanzbeamtin nur schlechte Laune. ;-)

          Ich wuerde an deiner Stelle auf jeden Fall Einspruch einlegen mit der Begruendung, dass die anteiligen Kosten fuer das Arbeitszimmer bislang anerkennt wurden und dir keine Aenderungen der Rechtsgrundlage bekannt sind. Den Nachweis, dass deine Frau sich schliesslich anteilig an den Hauskosten beteiligt (was sie steuerrechtlich meines Erachtens gar nicht muesste), wuerde ich trotzdem vorsichthalber gleich mit beifuegen.

          Wenn ihr beide Eigentuemer des Hauses seid, waere das fuer mich noch ein Grund mehr Einspruch einzulegen. Schliesslich ist es durchaus normal, dass bei Eheleuten nur einer die Kosten des Hauses uebernimmt (bezahlt) und sich der andere Partner bei eigenem Einkommen sich hoechtens beteiligt.

          Ich erkenne hier uebrigens keine Steuerberatung, sondern ich teile nur meine unverbindliche Meinung mit.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Kenevo aber du koenntest uns ja mal das Ergebnis deines Einspruchs mitteilen. Ist sicher auch fuer andere interessant.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              HundKatzeMaus Herzlichen Dank für deine Kommentierung. Wir werden auf jeden Fall hier mal einen Einspruch formulieren und natürlich einreichen.
              Das Haus ist jeweils zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen, auch bei der Finanzierung sind bei zu 50 % beteiligt. Es kann ja eigentlich nicht allein vom Kontoinhaber des technischen Überweisungsvorgangs abhängen, ob die Kosten in Abzug gebracht werden können. Rein theoretisch könnten die Hauskosten auf über einen Verwalter abgewickelt werden. Dann wäre der Kontoinhaber auch nicht die Ehefrau sondern der Verwalter. Um einen sicheren Ansatz zu gewährleisten müsste dann ja tatächlich sämtliche Bankverbindungen (Energieversorger, Immobiliendarlehen, Versicherungen usw,) auf die Ehefrau umgeschrieben werden....das kann ja bei o.g. Situation nicht tatsächlich erforderlich sein. Ich werde auf jeden Fall über das Ergebnis berichten.

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                #8
                Solange bei den Raumkosten keine Umsatzsteuer als Vorsteuer im Spiel ist kommt es m. E. nur auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise an.

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                  #9
                  Kenevo ich habe zu diesem Thema eine sehr interessanten Internetseite gefunden:

                  https://www.smartsteuer.de/online/le.../drittaufwand/
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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