Hallo,
folgender Sachverhalt. Bislang sinf die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer meiner Ehefrau ohne Probleme anerkannt worden. Nun haben wir als Rückfrage zu unserer Steuererklärung 2022 einen Fragebogen zur turnusmäßigen Prüfung des Arbeitszimmers erhalten und diesen gewissenhaft ohne große Bedenken ausgefüllt. Meine Frau hat dabei das Kreuz gesetzt, dass die Zahlung der Aufwendungen vom Konto des Ehegatten erfolgt sind. Nun ist im vorliegenden Bescheid genau deswegen der Ansatz des kompletten Arbeitszimmer nicht berücksichtigt worden.
Beim Konto, von dem die lfd. Zahlungen für das Haus (hier anteilig für das Arbeitszimmer) technisch erfolgt sin, bin ich tatsächlich alleiniger Kontoinhaber, meine Frau hat jedoch nachweislich eine allumfängliche Kontovollmacht (inkl. eigener Girokarte). Zudem überweist Sie mir nachweisliche auf dieses Konto monatlich einen festen Hauskosten-Betrag. Rein wirtschaftlich trägt sie damit ja die Aufwendungen für das Arbeitszimmer. Welche Möglichkeiten bestehen möglicherweise nun im Rahmen eines Einspruchs, hier doch noch eine Berücksichtigung zu erreichen - Stichwort "Verkürzter Zahlungsweg", "Verkürzter Vertragsweg" ?
Vielleicht kann hier jemand helfen?
folgender Sachverhalt. Bislang sinf die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer meiner Ehefrau ohne Probleme anerkannt worden. Nun haben wir als Rückfrage zu unserer Steuererklärung 2022 einen Fragebogen zur turnusmäßigen Prüfung des Arbeitszimmers erhalten und diesen gewissenhaft ohne große Bedenken ausgefüllt. Meine Frau hat dabei das Kreuz gesetzt, dass die Zahlung der Aufwendungen vom Konto des Ehegatten erfolgt sind. Nun ist im vorliegenden Bescheid genau deswegen der Ansatz des kompletten Arbeitszimmer nicht berücksichtigt worden.
Beim Konto, von dem die lfd. Zahlungen für das Haus (hier anteilig für das Arbeitszimmer) technisch erfolgt sin, bin ich tatsächlich alleiniger Kontoinhaber, meine Frau hat jedoch nachweislich eine allumfängliche Kontovollmacht (inkl. eigener Girokarte). Zudem überweist Sie mir nachweisliche auf dieses Konto monatlich einen festen Hauskosten-Betrag. Rein wirtschaftlich trägt sie damit ja die Aufwendungen für das Arbeitszimmer. Welche Möglichkeiten bestehen möglicherweise nun im Rahmen eines Einspruchs, hier doch noch eine Berücksichtigung zu erreichen - Stichwort "Verkürzter Zahlungsweg", "Verkürzter Vertragsweg" ?
Vielleicht kann hier jemand helfen?
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