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einbehaltene Kapitalertragssteuer aus Sterbegeldversicherung zurückbekommen

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    einbehaltene Kapitalertragssteuer aus Sterbegeldversicherung zurückbekommen

    Hallo zusammen,

    letztes Jahr ist mein Oma gestorben.
    Sie hatte eine Sterbegeldversicherung, die bei Todesfall ausgezahlt wurde.
    Nun wurde eine hohe Summe als Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt.

    Wie bekomme ich die komplette Summe wieder?
    Der Sparerfreibetrag reicht dafür nicht aus...


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Grüße

    #2
    Du stellst eine Frage, die das Steuerrecht betrifft und nicht die elektronische Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du stellst eine Frage, die das Steuerrecht betrifft und nicht die elektronische Steuererklärung.
      Na ja, man kann aber so viel dazu sagen dass der Erbe der Oma die Angaben aus der Steuerbescheinigung der Versicherung in seine Einkommensteuererklärung 2022 übernehmen und mit ELSTER abgeben kann. Wenn es mehrere Erben sind müssten sie eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben und die Beträge aufteilen.

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        #4


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du stellst eine Frage, die das Steuerrecht betrifft und nicht die elektronische Steuererklärung.
        ok.


        Aber ich denke das man mir, wie von Telepeter bereits geschrieben,
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

        Na ja, man kann aber so viel dazu sagen dass der Erbe der Oma die Angaben aus der Steuerbescheinigung der Versicherung in seine Einkommensteuererklärung 2022 übernehmen und mit ELSTER abgeben kann. Wenn es mehrere Erben sind müssten sie eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben und die Beträge aufteilen.
        auch hier im Forum etwas helfen kann.

        Ich habe auch schon mit einer Antwort wie "Suche bitte einen Steuerberater auf." gerechnet.


        Es sind drei Erben, zwei davon machen keine Erklärung mehr.
        Beide Rentner ohne weitere Einkünfte.

        Kann denn dann der dritte Erbe diese Feststellungserklärung auch alleine machen oder gibt es bei diesem eine Obergrenze des Rückholungsbetrages?


        Dankeschön

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          #5
          Wenn der dritte Erbe (also Du) von den anderen beiden mit der Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung bevollmächtigt wird kann er diese Erklärung abgeben und sich als Zustellungsbevollmächtigten angeben. Das läuft über den eigenen ELSTER-Zugang, die Formulare sind unter "Feststellung" zu finden. Kapitalerträge und einbehaltene Steuern sind im Verhältnis der Erbanteile aufzuteilen und werden dann von Amts wegen in den jeweiligen Steuererklärungen der Beteiligten übernommen. Ob das FA die anderen beiden Erben auffordert, wegen des zugerechneten Anteils der Kapitaleinkünfte eine eigene Steuererklärung abzugeben, ist nicht mehr Dein Problem. Und ob es von der einbehaltenen Kapitalertragssteuer was zurück gibt hängt von der steuerlichen Situation jedes einzelnen Beteiligten ab, dazu können wir von hier aus definitiv nichts sagen.

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            #6
            ... und werden dann von Amts wegen in den jeweiligen Steuererklärungen der Beteiligten übernommen.
            Bei Kapitaleinkünften muss man meines Erachtens in gewissem Umfang schon selbst aktiv werden und der eigenen Steuererklärung

            die Anlagen KAP und KAP-BET beifügen. Eine Aufforderung wird es da nicht unbedingt geben, die Kapitalertragsteuer und der Soli

            sind ja abgeführt worden, da fehlt allenfalls die Kirchensteuer. Die wird bei Erbengemeinschaften nämlich nicht einbehalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei Kapitaleinkünften muss man meines Erachtens in gewissem Umfang schon selbst aktiv werden und der eigenen Steuererklärung
              die Anlagen KAP und KAP-BET beifügen.
              Ja, das sehe ich auch so. Irgendwo müssen die einzelnen Beteiligten den Antrag auf Günstigerprüfung oder die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (Zeilen 4-6 der Anlage KAP) ja selbst tätigen, um überhaupt die Einbeziehung der von der Abgeltungssteuer umfassten Kapitaleinkünfte in die eigene Einkommensteuererklärung zu eröffnen. Das ist Sache jedes einzelnen Miterben. Zu empfehlen wäre die Abgabe einer Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP und den genannten Anträgen natürlich allen drei, denn schlechter als mit der Erledigung der Sache durch die Abgeltungssteuer kann es aus Sicht jedes einzelnen Beteiligten nicht werden (abgesehen vielleicht von der nachträglichen Erhebung der Kirchensteuer).

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                #8
                Ich habe Anfang April für eine Erbengemeinschaft so eine Erklärung eingereicht. Da ging es zwar insgesamt nur um etwas über 500,00 € einbehaltener

                Steuern, da aber 6 von 7 Beteiligten ihren Sparer-Pauschbetrag 2022 nicht ausgeschöpft haben, machte das natürlich trotzdem Sinn. Man muss dem

                Fiskus nichts schenken.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Wäre es nicht viel eleganter, für die verstorbene Oma einfach eine Steuererklärung abzugeben?

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                    #10
                    Wäre es nicht viel eleganter, für die verstorbene Oma einfach eine Steuererklärung abzugeben?
                    Eine Sterbegeldversicherung wird erst mit dem Tod fällig und fällt, soweit kein Begünstigter bestimmt ist, in den Nachlass, also an die Erben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Wenn es im gleichen Kalenderjahr war, fällt das aber eher nicht auf.

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                        #12
                        Wenn es im gleichen Kalenderjahr war, fällt das aber eher nicht auf.
                        Normalerweise ist auf der Steuerbescheinigung ein Adressat angegeben und das ist sicher nicht die Oma. In dem im Beitrag '#8 erwähnten Fall

                        wurde die Bescheinigung an mich als Testamentsvollstrecker geschickt, sie enthielt nach dem Namen der Verstorbenen den Zusatz -Nachlass.

                        Ich habe die Bescheinigung auch hochladen müssen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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