Grundstücksüberschreibung: steuerlicher Einheitswert

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • JUST1975
    Neuer Benutzer
    • 13.09.2022
    • 7

    #1

    Grundstücksüberschreibung: steuerlicher Einheitswert

    Hallo

    Ich möchte gerne ein Grundstück "überschreiben" und bin mit dem Notar schon soweit durch.
    Er benötigt nun noch den steuerlichen Einheitswert für das Grundstück. Woher bekommt man den?

    Muss ich da das Finanzamt anfragen?

    Danke und Grüße
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Normalerweise hat man als Grundstücksbesitzer einen Einheitswertbescheid in seinem Ordner. Der bildet die Basis für die Grundsteuer nach bisherigem Recht. Ansonsten FA anfragen.

    Kommentar

    • JUST1975
      Neuer Benutzer
      • 13.09.2022
      • 7

      #3
      Ach....einfacher als gedacht. Schon gefunden. Danke

      Kommentar

      Lädt...