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Rechnung Drittland ohne MwSt Kleinunternehmer

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    Rechnung Drittland ohne MwSt Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich hoffe es kann bei meiner Frage jemand etwas Licht ins dunkle bringen.

    Seit 4 Jahren mache ich nebenbei IT-Dienstleistungen für Privatkunden und kleine Unternehmen. Als Gewinnermittlungsart verwendet ich EÜR und ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig, da ich den §19 in Anspruch nehme.

    Nun hatte ich 3, 4 mal den Fall, dass ich für einen Kunden von mir, Software im Drittland kaufen musste. Die Rechnung für die Software kam dann ohne MwSt.. Meine Kunden sind alle aus Deutschland, ich selber stelle auch nur Rechnungen in Deutschland.

    Ich habe gelesen das ausländische Rechnungen oft ohne MwSt sind und der Empfänger (in dem Fall ich) die Steuer nachträglich an das deutsche Finanzamt abführen muss, für den Betrag wo ich eingekauft habe. Auf der ausländischen Rechnung steht jetzt nichts direkt von dem Reverse Charge Verfahren, aber ich vermute mal das dieses ja wahrscheinlich zum Einsatz kommt oder?

    Einen Steuerberater habe ich keinen, da es sich bisher lediglich um Einnahme- Ausgabe Rechnungen handelte und das ja einfach zu verstehen ist.

    Mit der Mehrwertsteuer bin ich mir jetzt allerdings nicht sicher und wollte um Hilfe bitten.

    Meine Frage wäre also nun konkret wie ich die 3, 4 Rechnungen nun ordnungsgemäß nachträglich versteuern kann, was muss ich hierfür ausfüllen bzw. wo angeben?

    Eine Zweite Frage wäre ob ich dadurch USt. pflichtig werde? Auf meinen Rechnungen für meine Kunden gebe ich ja nach wie vor keine USt. an, und beim Kauf der Software habe ich auch nicht meine Steuer Nummer übermittelt.

    Vielen lieben Dank Euch!


    Liebe Grüße Fabian.

    #2
    1. Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    2. Du wirst deswegen nicht zum Regelunternehmer

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      #3
      Alles klar, vielen lieben Dank.

      Welches Formular in ELSTER muss ich hierfür dann genau ausfüllen?


      Liebe Grüße Fabian.

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        #4
        Hallo,

        wie der Nutzer L. E. Fant schon schrieb -> Umsatzsteuer-Voranmeldung.
        Also Formulare & Leistungen -> Alle Formulare -> Umsatzsteuer



        Tschüß

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          #5
          Alles klar, danke euch allen für die schnelle Hilfe!

          Eine kleine abschließende Frage noch:

          Die Netto Auslandsrechnung gebe ich ja als Betriebsausgabe in der EÜR an. Kann ich die darauf anfallende USt. auch als Betriebsausgabe angeben oder bleibe ich darauf dann quasie sitzen?

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            #6
            im Jahr der Zahlung ans FA ja.

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