Wenn das so ist, wie könnte ich den Einspruch denn dann begründen? Gibt es zu der Thematik Fundstellen?
Die Bundessteuerberaterkammer hat im Januar dem BMF eine Menge Fragen gestellt, man erwartet dazu noch ein BMF-Schreiben.
Die EPP-Thematik wurde in dem Schreiben der Steuerberaterkammer allerdings nicht angesprochen.
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