Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rücklagebildung f. Freiberufler

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rücklagebildung f. Freiberufler

    Ich, Rentner, arbeite als Freiberufler (Sprachlehrer) und bin sehr vom Desktop (im AZ für Online-Unterricht), Laptop (bei Präsenz vor Ort) und natürlich vom Handy abhängig, Geräte, die alle paar Jahre - mal das eine, mal das andere - neu beschafft werden müssen. Kann ich dafür eine pauschale Rücklage geltend machen, wird sie vom FA anerkannt und würde das auf meine Einnahmen steuermindernd wirken? Wenn ja,
    - Gibt es eine Höchstgrenze?
    - Kann diese Pauschale jedes Jahr geltend gemacht werden, auch wenn keine Ausgaben erfolgt sind? Oder nur alle paar Jahre (3-5), grob kalkuliert nach dem Lebensdauer der Geräte?
    - Und ist diese Rücklage einzutragen im allerletzten Tel des EÜR-Formulars, nach der Einnahmen-Ausgaben/Gewinn-Kalkulation?
    Vielen Dank im Voraus!

    Herzliche Grüße!

    #2
    Deine Fragen betreffen alle Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Du musst dich selbst schlau machen: https://www.haufe.de/finance/jahresa...88_539616.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X