Ich, Rentner, arbeite als Freiberufler (Sprachlehrer) und bin sehr vom Desktop (im AZ für Online-Unterricht), Laptop (bei Präsenz vor Ort) und natürlich vom Handy abhängig, Geräte, die alle paar Jahre - mal das eine, mal das andere - neu beschafft werden müssen. Kann ich dafür eine pauschale Rücklage geltend machen, wird sie vom FA anerkannt und würde das auf meine Einnahmen steuermindernd wirken? Wenn ja,
- Gibt es eine Höchstgrenze?
- Kann diese Pauschale jedes Jahr geltend gemacht werden, auch wenn keine Ausgaben erfolgt sind? Oder nur alle paar Jahre (3-5), grob kalkuliert nach dem Lebensdauer der Geräte?
- Und ist diese Rücklage einzutragen im allerletzten Tel des EÜR-Formulars, nach der Einnahmen-Ausgaben/Gewinn-Kalkulation?
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße!
- Gibt es eine Höchstgrenze?
- Kann diese Pauschale jedes Jahr geltend gemacht werden, auch wenn keine Ausgaben erfolgt sind? Oder nur alle paar Jahre (3-5), grob kalkuliert nach dem Lebensdauer der Geräte?
- Und ist diese Rücklage einzutragen im allerletzten Tel des EÜR-Formulars, nach der Einnahmen-Ausgaben/Gewinn-Kalkulation?
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße!
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