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§ 268 AO nachrichtlich

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    § 268 AO nachrichtlich

    Hallo Gemeinde,
    meine Frau und ich haben bislang einen Steuerberater mit der Einkommensteuererklärung beauftragt. Er hat nachrichtlich die Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO erstellt.
    Ist das mit Elster auch möglich?
    Vielen Dank vorab!
    Rolf

    #2
    Ist das mit Elster auch möglich?
    Wenn du mit Elster die Webanwendung Mein ELSTER meinst, lautet die Antwort: Nein !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      "Nachrichtlich" verstehe ich jetzt nicht wirklich. Der Antrag ist erst nach Erlass des Bescheides zulässig. Meintest Du "nachträglich" und damit, nachdem er den Bescheid hatte ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        "Nachrichtlich" verstehe ich jetzt nicht wirklich.
        Vielleicht kann man für diese zusätzlichen Tätigkeiten eine extra Gebühr verlangen ? Ich berechne auch jährlich den Steueranteil meiner Frau,

        allerdings nicht nach § 268 ff. AO, sondern nach dem Verhältnis unserer steuerpflichtigen Einkünfte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ich habe jetzt unterstellt, dass er einen entsprechenden Antrag schon eingereicht hat. Dann habe ich das missverstanden. Dann hat der einfach zur Info eine entsprechende Aufstellung erstellt.

          Dann zurück zur Frage: Elster ist lediglich ein Modul, dass in einer Vielzahl von Steuerprogrammen enthalten ist. Das Modul "Elster" kann eine entsprechende Aufteilung nicht. Ob es das Programm deines Vertrauens kann, weiß ich nicht und musst Du anhand der Feature-Übersicht prüfen. Die Webanwendung "Mein Elster" kann es jedenfalls nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            "Nachrichtlich" verstehe ich jetzt nicht wirklich. Der Antrag ist erst nach Erlass des Bescheides zulässig. Meintest Du "nachträglich" und damit, nachdem er den Bescheid hatte ?
            Es geht um die Einkommensteuer.
            Mit "nachrichtlich" ist gemeint: Die gemeinsame Steuerschuld wird auf auf die Ehepartner rechnerisch so verteilt als wären sie getrennt veranlagt worden. Ein entsprechender Antrag wird nicht gestellt.

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              #7
              Die gemeinsame Steuerschuld wird auf auf die Ehepartner rechnerisch so verteilt als wären sie getrennt veranlagt worden
              Das können eigentlich viele kommerzielle Steuerprogramm, die rechnen zumindest die Ergebnisse der Einzelveranlagungen im Hintergrund mit.

              Daraus kann man dann die prozentuale Aufteilung der tatsächlichen Steuerschuld zwischen den Ehegatten schnell selbst ausrechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Charlie24 kann man nicht auch ueber MeinElster einen Antrag auf Aufteilung nach 268 AO zu 50/50 oder alternativ auch nach 37 AO zu 70/30 stellen? Ich kann den Antrag nicht finden bzw. muss man ihn als Sonstige Mitteilung senden?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Ich kann den Antrag nicht finden bzw. muss man ihn als Sonstige Mitteilung senden?
                  Ein spezielles Formular kenne ich dafür nicht, also wird es wohl nur als Sonstige Nachricht gehen.

                  Mit der formellen Aufteilung nach § 268 ff. AO selbst habe ich mich noch nie näher befasst, dazu kann ich nichts sagen.

                  Bei uns bucht das Finanzamt von meinem Konto ab und meine Frau überweist mir dann ihren (geringen) Anteil an der Einkommensteuer.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                    Charlie24 kann man nicht auch ueber MeinElster einen Antrag auf Aufteilung nach 268 AO zu 50/50 oder alternativ auch nach 37 AO zu 70/30 stellen? Ich kann den Antrag nicht finden bzw. muss man ihn als Sonstige Mitteilung senden?
                    Vergiss das 50:50 etc. und lies die Vorschriften besser mal genau durch. Da ist genau geregelt, wie eine Aufteilung erfolgt. § 37 AO ist für Erstattungsfälle, §§ 268 ff. AO für Nachzahlungsfälle.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld sollte man nur stellen, wenn es dafür einen trifftigen Grund gibt (z.B. Insolvenz eines Ehegatten, anstehende Scheidung).
                      Ansonsten macht man sich beim Finanzamt nämlich ganz schnell Freunde :-(
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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