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Hilfe, bin ich verpflichtet Ausgaben von den Steuern absetzen?

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    Hilfe, bin ich verpflichtet Ausgaben von den Steuern absetzen?

    Hallo,

    Ich brauche dringend Hilfe. Bin Selbstständig als Kleinunternehmer im Bereich Fotografie. Das Problem ist das ich meine Steuererklärung nach Einspruch von mir jetzt nochmal richtig machen muss, da ich es falsch gemacht habe.

    Wenn ich am 15.03.2022 angefangen habe und davor ein Kamera gekauft und ein Objektiv und mein Handy während der Selbständigkeit als Gewerbe gekauft habe. Kann ich dann die Sachen nicht als Ausgaben angeben, weil ich als Kleinunternehmen die eh nicht absetzen kann und der Gewinn nicht so hoch ist das ich Steuern zahlen müsste.

    Würde dann nächstes mal aus der Kleinunternehmer Reglung rausgehen und das dann erst abschreiben.

    Vllt hab ich das ganze aber auch irgendwie Falsch verstanden also bitte korrigiert mich das ich da auch alles Gesetzlich richtig mache, Viele Dank!


    #2
    Zitat von Godax- Beitrag anzeigen
    Vllt hab ich das ganze aber auch irgendwie Falsch verstanden
    Nicht vielleicht, bestimmt!

    Du solltest den Unterschied zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer verstanden haben, bevor Du Dich selbständig machst.

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      #3
      Wäre es möglich das jemand mir eine Beratung gibt. Wäre da sehr dankbar kann leider niemanden erreichen der Steuererklärer bzw. alle voll und habe mir schon unzählige Videos angeschaut nur leider ist es echt schwierig das passende zu finden

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        #4
        Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Die AfA von beweglichen Wirtschaftsgütern beginnt mit der Anschaffung, verschieben kannst du da nichts.

        Vielleicht einen Sammelposten bilden, dann verteilt sich das auf 5 Jahre. Ob das geht, hängt davon ab, was die Kamera gekostet hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Also nochmal um das zu erklären. Bin Kleinunternehmer (Kleingewerbe) unter 10000 Umsatz. Ich habe aber ein Kamera und ein Objektiv vor der Selbständigkeit gekauft. Und ein iPhone während der Selbständigkeit aber ohne Rechnung über Kleinanzeigen. Muss ich diese jetzt bei Punkt 20 ( Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) der EÜR angeben? Oder kann ich es auch nicht angeben? Und bei der Umsatzsteuererklärung kann ich diese nicht angeben, da ich die als Kleinunternehmer nicht abschreiben kann, damit würde die dann in Zukunft angeben und dann die Umsatzsteuer zurückbekommen. Bitte keine Unterstellungen auch möchte einfach nur wissen ob das geht oder nicht um natürlich auch am ende mehr Geld zu sparen , möchte aber alles Rechtlich sicher machen. Vielen Dank für jede Hilfe : )

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            #6
            Kamera und Objektiv sind 2500€ Sony und 1199€ G Master und IPhone 13 Pro MAX ohne Rechnung 850€

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              #7
              Das kannst bzw. musst du alles auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Du musst unter dem Stichwort AfA-Tabellen suchen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich gebe am besten ein Bespiel: Ich bin Thomas kaufe eine Kamera ein Objektiv in der Selbständigkeit. Ich habe auch auch Materialien wie Bürotisch und Laptop und Pc die ich schon vorher hatte und Privat genutzt hatte. Jetzt bin ich selbständig und benutze diese Gegenstände geschäftlich. Um mir aber bei der EÜR Arbeit zu ersparen möchte ich die nicht angeben weder als Einahmen bei Punkt 20 ( Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) und auch nicht als Ausgaben. Möchte diese Sachen auch nicht bei der Umsatzsteuererklärung angeben da ich Kleinunternehmer bin und die Umsatzsteuer nicht erstattet bekomme. Damit ich jetzt Zeit und Geld spare möchte ich die Sachen nicht angeben und sie später nachdem ich kein Kleinunternehmer mehr bin angeben um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Folgende Fragen stellen sich jetzt: Darf ich diese Sachen nicht angeben oder muss ich alles was ich Geschäftlich nutze angeben? Muss ich diese Sachen erst angeben wenn ich Sie auch bei der Umsatzsteuererklärung angebe? Sprich muss ich jetzt alles was ich Privat genutzt habe jetzt aber Geschäftlich nutze dort angeben?

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                  #9
                  Du kannst da nichts nach Belieben in die Zukunft verschieben. Alles was du betrieblich verwendest, musst du auf der Betriebsausgabenseite auch erklären,

                  das gilt auch für die AfA. Ein Vorsteuerabzug steht dir als Kleinunternehmer nicht zu und daran ändert auch ein späterer Wechsel in die Regelbesteuerung

                  nichts für die Vergangenheit. Du hättest gleich für die Regelbesteuerung optieren können.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 23.06.2023, 19:54. Grund: Ergänzt !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Was ist für Sachen zB Bewegliche Güter wo ich die Rechnung nicht mehr habe oder die vor der Selbständigkeit gekauft habe. Sind diese bei der EÜR und AVEÜR anzugeben wenn ich diese Geschäftlich nutze? Und wenn ja wie wenn ich keine Rechnung habe?

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                      #11
                      Und wenn ja wie wenn ich keine Rechnung habe?
                      Die musst du mit dem Teilwert einlegen. Einfach mal die Hilfe zur AVEÜR lesen oder zum Steuerberater gehen.

                      Wir hier können deine fehlenden Grundkenntnisse im Steuerrecht nicht ausgleichen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Das mit dem Teilwert und alles drum dran weiß ich. Die Frage ist nur ob ich jetzt alle Gegenstände die ich Geschäftlich nutze die ich aber halt vor der Selbständigkeit Privat hatte, auch die Sachen wo ich keine Rechnung habe jetzt bei der EÜR oder AVEÜR angeben muss, oder ob ich mir die Zeit einfach sparen kann.

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                          #13
                          Du musst überhaupt keine steuermindernden Sachverhalte angeben, dazu bist Du nicht verpflichtet.

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                            #14
                            Also wenn ich jetzt zB ein Handy habe vor der Selbständigkeit hatte bzw. habe und diese aber dennoch 100%Geschäftlich nutze, bin ich nicht verpflichtet das bei der EÜR oder bei der AVEÜR anzugeben. Ich kann es ja nächstes Jahr angeben aber dann mit dem entsprechende Teilwert oder nicht? Schließlich kriege ich dafür ja eh keine Umsatzsteuer wieder und kann nur mein Gewinn damit schmäler, da mein Gewinn niedrig ist würde ich mit die Arbeit ersparen. Wenn ich darauf jetzt noch ne Antwort kriege habe ich alles verstanden : )

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