Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe. Bin Selbstständig als Kleinunternehmer im Bereich Fotografie. Das Problem ist das ich meine Steuererklärung nach Einspruch von mir jetzt nochmal richtig machen muss, da ich es falsch gemacht habe.
Wenn ich am 15.03.2022 angefangen habe und davor ein Kamera gekauft und ein Objektiv und mein Handy während der Selbständigkeit als Gewerbe gekauft habe. Kann ich dann die Sachen nicht als Ausgaben angeben, weil ich als Kleinunternehmen die eh nicht absetzen kann und der Gewinn nicht so hoch ist das ich Steuern zahlen müsste.
Würde dann nächstes mal aus der Kleinunternehmer Reglung rausgehen und das dann erst abschreiben.
Vllt hab ich das ganze aber auch irgendwie Falsch verstanden also bitte korrigiert mich das ich da auch alles Gesetzlich richtig mache, Viele Dank!
Ich brauche dringend Hilfe. Bin Selbstständig als Kleinunternehmer im Bereich Fotografie. Das Problem ist das ich meine Steuererklärung nach Einspruch von mir jetzt nochmal richtig machen muss, da ich es falsch gemacht habe.
Wenn ich am 15.03.2022 angefangen habe und davor ein Kamera gekauft und ein Objektiv und mein Handy während der Selbständigkeit als Gewerbe gekauft habe. Kann ich dann die Sachen nicht als Ausgaben angeben, weil ich als Kleinunternehmen die eh nicht absetzen kann und der Gewinn nicht so hoch ist das ich Steuern zahlen müsste.
Würde dann nächstes mal aus der Kleinunternehmer Reglung rausgehen und das dann erst abschreiben.
Vllt hab ich das ganze aber auch irgendwie Falsch verstanden also bitte korrigiert mich das ich da auch alles Gesetzlich richtig mache, Viele Dank!
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