Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt bei der ich eure kompente Hilfe für die Steuererklärung 2022 benötige:
Hausverkauf in 2022 (fremde Wohnzwecke, Haltefrist kleiner 10Jahre)
Gewinn ca. 200.000,- €
Klassischer §23 EstG
Da ich in Bayern Kirchensteuerpflichtig bin, wird hier wohl auch einen gute Haufen an Kirchensteuer abtreten müssen.
Sprich eine Nachzahlung für 2022 in 2023.
Frage:
Kann ich diese Nachzahlung in der Steuerklärung für das kommende Jahr 2023 ansetzen - oder habe ich Pech?
Also sozusagen der umgedrehte Fall zur Gegenverrechnung mit einer Erstattung.
Vielen Dank vorab.
MFG
Paul
folgender Sachverhalt bei der ich eure kompente Hilfe für die Steuererklärung 2022 benötige:
Hausverkauf in 2022 (fremde Wohnzwecke, Haltefrist kleiner 10Jahre)
Gewinn ca. 200.000,- €
Klassischer §23 EstG
Da ich in Bayern Kirchensteuerpflichtig bin, wird hier wohl auch einen gute Haufen an Kirchensteuer abtreten müssen.
Sprich eine Nachzahlung für 2022 in 2023.
Frage:
Kann ich diese Nachzahlung in der Steuerklärung für das kommende Jahr 2023 ansetzen - oder habe ich Pech?
Also sozusagen der umgedrehte Fall zur Gegenverrechnung mit einer Erstattung.
Vielen Dank vorab.
MFG
Paul
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