Hallo Zusammen,
ich habe im Jahr 2022 nur im Jan/Feb gearbeitet und anschließend meinen Master begonnen. In diesen beiden Monaten verdiente ich brutto ca 5500,- und zahlte steuerliche Abgaben.
Muss ich überhaupt für das Jahr 2022 sonstige Aufwendungen angeben oder reicht es aus, meine Lohnsteuerbescheinigung anzugeben, da ich unter dem Steuerfreibetrag liege und somit ca 700,- erstattet bekomme?
Danke schonmal für die Antworten.
SG MarR
ich habe im Jahr 2022 nur im Jan/Feb gearbeitet und anschließend meinen Master begonnen. In diesen beiden Monaten verdiente ich brutto ca 5500,- und zahlte steuerliche Abgaben.
Muss ich überhaupt für das Jahr 2022 sonstige Aufwendungen angeben oder reicht es aus, meine Lohnsteuerbescheinigung anzugeben, da ich unter dem Steuerfreibetrag liege und somit ca 700,- erstattet bekomme?
Danke schonmal für die Antworten.
SG MarR
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