Vollständige Rückerstattung bei geringem Jahreseinkommen?

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  • MarR
    Neuer Benutzer
    • 02.07.2023
    • 4

    #1

    Vollständige Rückerstattung bei geringem Jahreseinkommen?

    Hallo Zusammen,
    ich habe im Jahr 2022 nur im Jan/Feb gearbeitet und anschließend meinen Master begonnen. In diesen beiden Monaten verdiente ich brutto ca 5500,- und zahlte steuerliche Abgaben.

    Muss ich überhaupt für das Jahr 2022 sonstige Aufwendungen angeben oder reicht es aus, meine Lohnsteuerbescheinigung anzugeben, da ich unter dem Steuerfreibetrag liege und somit ca 700,- erstattet bekomme?

    Danke schonmal für die Antworten.

    SG MarR
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Muss ich überhaupt für das Jahr 2022 sonstige Aufwendungen angeben oder reicht es aus, meine Lohnsteuerbescheinigung anzugeben, da ich unter dem Steuerfreibetrag liege und somit ca 700,- erstattet bekomme?
    Musst du nicht, es sei denn, die Werbungskosten wären höher als die 5.500,00 €, die du brutto verdient hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • MarR
      Neuer Benutzer
      • 02.07.2023
      • 4

      #3
      Sind sie definitiv nicht. Dankeschön!!
      Schöne Grüße
      MarR

      Kommentar

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