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Einkommensteuersatz bei großer Gehaltserhöhung

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    Einkommensteuersatz bei großer Gehaltserhöhung

    Hallo zusammen!

    Ich habe per Elster meine Steuererklärung für 2022 gemacht und bei der unverbindlichen Steuerberechnung, die Elster vorab ausgibt, kommt heraus, dass ich vermutlich einen vierstelligen Betrag nachzahlen muss. Das wundert mich doch sehr, da ich lediglich als Angestellter Geld verdient habe und sonst keine weiteren Einkünfte hatte. Normalerweise sollte doch genug über die Lohnsteuer abgeführt werden oder?

    Ich glaube das Ganze kommt zustande, weil ich 2022 von einem Werkstudenten Job in eine Festanstellung mit mehr als dem doppeltem Gehalt gewechselt bin und der Einkommensteuersatz für das ganze Jahr berechnet wird. Ist das ein Fehler in der Vorberechnung oder kommt wirklich eine große Nachzahlung auf mich zu? Das würde ja bedeuten, man wird für Gehaltserhöhung unter dem Kalenderjahr bestraft, während Gehaltserhöhungen zum 01.01. keinen Einfluss haben.

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße,

    Jakob

    #2
    Hast du die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung/en aus dem Bescheinigungsabruf übernommen oder hast du die Daten manuell erfasst ?

    Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand komplett ausgefüllt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von jajajakob Beitrag anzeigen
      Ich glaube das Ganze kommt zustande, weil ich 2022 von einem Werkstudenten Job in eine Festanstellung mit mehr als dem doppeltem Gehalt gewechselt bin und der Einkommensteuersatz für das ganze Jahr berechnet wird.
      Wenn es sich jeweils um normale Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte gehandelt hat, ist das sehr unwahrscheinlich. Selbst, wenn es bei ersterem ggfs Besonderheiten bei Sozialversicherung gegeben haben kann und deswegen aufgrund der Mindestvorsorgepauschale die Lohnsteuer evtl effektiv zu niedrig war.

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        #4
        Hi!

        Danke für die super schnellen Antworten!

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hast du die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung/en aus dem Bescheinigungsabruf übernommen oder hast du die Daten manuell erfasst ?

        Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand komplett ausgefüllt ?
        1. Ich habe die Daten manuell erfasst. (Macht es noch Sinn den Bescheinigungsabruf zu beantragen?)
        2. Ich habe keine Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt.

        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Wenn es sich jeweils um normale Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte gehandelt hat, ist das sehr unwahrscheinlich. Selbst, wenn es bei ersterem ggfs Besonderheiten bei Sozialversicherung gegeben haben kann und deswegen aufgrund der Mindestvorsorgepauschale die Lohnsteuer evtl effektiv zu niedrig war.
        Meinst du, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es an dem Gehaltsunterschied liegt, oder dass es zu einer so hohen Nachzahlung kommt?


        Macht es Sinn sich deswegen direkt an das Finanzamt zu wenden oder sollte ich lieber erstmal auf den richtigen Bescheid warten?

        Vielen Dank im Voraus!

        Beste Grüße,

        Jakob

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          #5
          füge die Anlage Vorsorgeaufwand dazu und das Ergebnis wird sich ändern.

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            #6
            Zitat von jajajakob Beitrag anzeigen
            1. Ich habe die Daten manuell erfasst. (Macht es noch Sinn den Bescheinigungsabruf zu beantragen?)
            2. Ich habe keine Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt

            Macht es Sinn sich deswegen direkt an das Finanzamt zu wenden oder sollte ich lieber erstmal auf den richtigen Bescheid warten?.
            1. Offensichtlich aber nicht alle. Wäre beim Bescheinigungsabruf so nicht passiert.
            2. Wenn du deine Beiträge zur Sozialversicherung nicht absetzen willst, ist eine Nachzahlung nun wirklich kein Wunder.

            Erstmal mach es Sinn, die Daten der Erklärung vollständig und richtig hinzukriegen, bevor überhaupt übermittelt wird.

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              #7
              2. Ich habe keine Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt.
              Was wieder mal bestätigt, dass der wichtige Hinweis in meiner Signatur nicht von jedem gelesen bzw. beachtet wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von jajajakob Beitrag anzeigen
                Hi!


                Macht es Sinn sich deswegen direkt an das Finanzamt zu wenden oder sollte ich lieber erstmal auf den richtigen Bescheid warten?

                Wenn Du die Steuererklärung schon an das FA übermittelt hast, sie aber noch nicht bearbeitet wurde kannst Du die Anlage Vorsorgeaufwand nachschieben. Dazu die abgegebene Steuererklärung (zu finden unter übermittelte Formulare) mit dem Dreipunktemenue in ein neues Formular laden, dann die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen (links unten bei "Anlagen hinzufügen"), die Anlage ausfüllen, insbesondere die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge als Summe von den Lohnsteuerbescheinigungen übernehmen, die Krankenversicherung der Studenten nicht vergessen falls da was gezahlt wurde, und dann die Berechnung mit dieser Erklärung ansehen. Es sollte nicht mehr zu einer Nachforderung kommen. Die Erklärung kannst Du dann abgeben, es gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung (solange die zuerst abgegebene noch nicht bearbeitet wurde).

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