Hallo,
ich habe im letzten Jahr meine Steuer für 2018 abgegeben (ja ich weiß recht spät, ich versuche gerade die Studentenzeit abzuarbeiten)
In disem Jahr war ich Masterstudent. Ich hatte Fahrtkosten, Semestergebühren, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.
In der Steuererklärung habe ich anteilig auf 3 Jahre aufgeteilt einen Rechner angegeben, der 2017 (Bachelorstudium) gekauft wurde. Dieser Kauf wurde abgelehnt da 2017 noch keine Kosten angerechnet werden konnten, somit absetzen über 3 Jahre nicht möglich. Ist das so korrekt?
In der Feststellung steht "Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10d Abs. 4 EStg festgestellt auf 192 Euro. Selbe Summe bei verbleibende negative Einkünfte und verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2018.
Auf Seite 2 jedoch wurd unter Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen 3100 Euro angerechnet.
Was nehme ich dann nun als Verlustvortrag mit in 2019 - die 3100 Euro oder die 192?
Viele Grüße und vielen Dank!
Kuni
ich habe im letzten Jahr meine Steuer für 2018 abgegeben (ja ich weiß recht spät, ich versuche gerade die Studentenzeit abzuarbeiten)
In disem Jahr war ich Masterstudent. Ich hatte Fahrtkosten, Semestergebühren, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.
In der Steuererklärung habe ich anteilig auf 3 Jahre aufgeteilt einen Rechner angegeben, der 2017 (Bachelorstudium) gekauft wurde. Dieser Kauf wurde abgelehnt da 2017 noch keine Kosten angerechnet werden konnten, somit absetzen über 3 Jahre nicht möglich. Ist das so korrekt?
In der Feststellung steht "Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10d Abs. 4 EStg festgestellt auf 192 Euro. Selbe Summe bei verbleibende negative Einkünfte und verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2018.
Auf Seite 2 jedoch wurd unter Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen 3100 Euro angerechnet.
Was nehme ich dann nun als Verlustvortrag mit in 2019 - die 3100 Euro oder die 192?
Viele Grüße und vielen Dank!
Kuni
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