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Fragen zu Pauschalen und zur Lohnsteuerbescheinigung

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    Fragen zu Pauschalen und zur Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo.

    Mit google kann man zwar einiges zusammen tragen, aber erst heute erfuhr ich von der 1.900 € Pauschale. Weiß aber immer noch nicht, was genau es sich damit verhält. Mit welcher meiner Ausgaben hängt sie zusammen? Mit Vorsorgeaufwendungen, Krankheitskosten usw. D.h. ich wüsste gerne, ob Steuerprogramme wie TAXMAN das berücksichtigen, sie, nach dem sie mit den Eurobeträgen aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der Rentenbezugsmitteilung gefüttert wurden, erkennen und mir mitteilen, ob eine Eingabe von Krankheitskosten und/oder Versicherungsbeiträge unnötig ist, da die Pauschalen eh alles abdecken. Was meint ihr, sind Kostenpflichtige Steuerprogramme dazu imstande?

    Und dann war da noch dieser Spruch:

    "Nie wieder schenke ich mein Geld dem Finanzamt." Was ist denn damit schon wieder gemeint? Okay, es ging um eine Kaufsoftware, aber damit zündeln die erst mal, machen die Pferde scheu. Wir haben heute zum ersten Mal die Steuer von einem Rentner, der früher Buchhalter war, machen lassen. Er hat noch mehr Kunden.


    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...derausgaben-3/

    Und speziell die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben kümmerten ihn gar nicht. Woher wusste er das? Erkannte erst es bereits an den Eurobeträgen in den beiden Bescheinigungen? Er hat es zwar erklärt, aber ich habe beim zweiten erklärenden Wort, das erste schon wieder vergessen. Long Covid lässt grüßen.


    VG
    Zuletzt geändert von Jürgen33; 12.07.2023, 20:03.

    #2
    Es gibt keine Pauschale mit 1.900 €, das ist ein Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, der allerdings nur dann eine Rolle spielt,

    wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen unter diesem Betrag bleiben.

    Mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, haben deine Fragen nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und ab in meine Lesezeichen !

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