Guten Tag allerseits,
ich hätte gern gewußt, ob ich mit meiner Sichtweise im folgenden Szenario richtig liege:
Wie im Betreff erwähnt, bin ich auf Ist-Versteuerung gesetzt und vom FA zur vierteljährlichen Abgabe der USt-Voranmeldungen verpflichtet worden.
Da meine USt per Lastschrift eingezogen wird, mein Konto entsprechend gedeckt ist und ich die Voranmeldungen jeweils zwischen 1. und 10. des Monats abgebe, greift am Jahreswechsel die 10-Tages-Regel, d.h. die USt für die Monate Okt, Nov und Dez (= das 4. KV) wird, obwohl sie erst Anfang des Folgejahrs abfließt, noch diesem Jahr zugeschrieben.
Für die Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) bedeutet das nun, daß in der Rubrik "An das FA gezahlte ... Umsatzsteuer", Zeile 64, die folgenden vier Einträge mit unterschiedlichen Gewichten zu machen sind:
Der Eintrag für das 1. KV umfaßt die USt auf Einnahmen nur der zwei Monate 1 und 2, denn die von Monat 12 des Vorjahrs werden ja in Folge der 10-Tages-Regel dem Vorjahr zugerechnet und die Einnahmen aus Monat 3 werden erst im Folgemonat 4 angemeldet/abgeführt,
der Eintrag für das 2. KV umfaßt die USt der drei Monate 3, 4 und 5, welche in den jeweiligen Folgemonaten 4, 5 bzw. 6 angemeldet wurden,
der Eintrag für das 3. KV umfaßt die USt der drei Monate 6, 7 und 8, welche in den jeweiligen Folgemonaten 7, 8 bzw. 9 angemeldet wurden und
der Eintrag für das 4. KV umfaßt die USt der vier Monate 9, 10, 11 und 12,, welche in den jeweiligen Folgemonaten 10, 11 bzw. 12 dieses Jahrs und 1 des Folgejahrs angemeldet wurden, wobei die USt des Monats 1 des Folgejahrs wieder dank der 10-Tages-Regel noch diesem Jahr zugerechnet wird.
Ist es so?
Dankbar für alle klärenden Worte
Tillmann
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ich hätte gern gewußt, ob ich mit meiner Sichtweise im folgenden Szenario richtig liege:
Wie im Betreff erwähnt, bin ich auf Ist-Versteuerung gesetzt und vom FA zur vierteljährlichen Abgabe der USt-Voranmeldungen verpflichtet worden.
Da meine USt per Lastschrift eingezogen wird, mein Konto entsprechend gedeckt ist und ich die Voranmeldungen jeweils zwischen 1. und 10. des Monats abgebe, greift am Jahreswechsel die 10-Tages-Regel, d.h. die USt für die Monate Okt, Nov und Dez (= das 4. KV) wird, obwohl sie erst Anfang des Folgejahrs abfließt, noch diesem Jahr zugeschrieben.
Für die Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) bedeutet das nun, daß in der Rubrik "An das FA gezahlte ... Umsatzsteuer", Zeile 64, die folgenden vier Einträge mit unterschiedlichen Gewichten zu machen sind:
Der Eintrag für das 1. KV umfaßt die USt auf Einnahmen nur der zwei Monate 1 und 2, denn die von Monat 12 des Vorjahrs werden ja in Folge der 10-Tages-Regel dem Vorjahr zugerechnet und die Einnahmen aus Monat 3 werden erst im Folgemonat 4 angemeldet/abgeführt,
der Eintrag für das 2. KV umfaßt die USt der drei Monate 3, 4 und 5, welche in den jeweiligen Folgemonaten 4, 5 bzw. 6 angemeldet wurden,
der Eintrag für das 3. KV umfaßt die USt der drei Monate 6, 7 und 8, welche in den jeweiligen Folgemonaten 7, 8 bzw. 9 angemeldet wurden und
der Eintrag für das 4. KV umfaßt die USt der vier Monate 9, 10, 11 und 12,, welche in den jeweiligen Folgemonaten 10, 11 bzw. 12 dieses Jahrs und 1 des Folgejahrs angemeldet wurden, wobei die USt des Monats 1 des Folgejahrs wieder dank der 10-Tages-Regel noch diesem Jahr zugerechnet wird.
Ist es so?
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