Ich habe in meiner ESt-Erklärung für das Jahr 2021 den Fehler gemacht, die USt-Voranmeldung für das letzte Quartal, die lt. 10-Tage-Regel dem Jahr 2021 hätte zugerechnet werden müssen, erst im Folgejahr 2022 zu verbuchen.
Der Grund für meinen Fehler war, daß ich meinte, maßgeblich sei der Zeitpunkt der Abbuchung der USt von meinem Konto (der lag hinter dem 10.1.2022), steuerrechtlich gilt aber der Zeitpunkt der Übermittlung der Voranmeldung an das Finanzamt (der lag zwischen 1. und 10.1.2022) - und vorausgesetzt, man hat das FA zur Lastschrift ermächtigt und das Konto ist gedeckt. Diese Bedingungen waren erfüllt, die USt-Zahlung wäre also wirtschaftlich dem Jahr 2021 zuzurechnen und daher in der EÜR für 2021 anzugeben gewesen.
Und nun die Frage:
Ist der Fehler so gravierend, daß ich die ESt-Erklärung für 2021 korrigieren muß?
Was kann passieren, wenn ich nichts unternehme und das fragliche Quartal einfach in der Erklärung für 2022 behandle?
Der Grund für meinen Fehler war, daß ich meinte, maßgeblich sei der Zeitpunkt der Abbuchung der USt von meinem Konto (der lag hinter dem 10.1.2022), steuerrechtlich gilt aber der Zeitpunkt der Übermittlung der Voranmeldung an das Finanzamt (der lag zwischen 1. und 10.1.2022) - und vorausgesetzt, man hat das FA zur Lastschrift ermächtigt und das Konto ist gedeckt. Diese Bedingungen waren erfüllt, die USt-Zahlung wäre also wirtschaftlich dem Jahr 2021 zuzurechnen und daher in der EÜR für 2021 anzugeben gewesen.
Und nun die Frage:
Ist der Fehler so gravierend, daß ich die ESt-Erklärung für 2021 korrigieren muß?
Was kann passieren, wenn ich nichts unternehme und das fragliche Quartal einfach in der Erklärung für 2022 behandle?
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