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Steuererklärung, Rentner Abgabepflichtig nach Rentenerhöhung

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    Steuererklärung, Rentner Abgabepflichtig nach Rentenerhöhung

    Hallo,
    ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke schon einmal!

    Meine (Rentner-)Eltern mussten bisher keine Steuererklärung abgeben, weil die Rente zu gering war.
    Nun wird mein Vater wieder abgabepflichtig (laut Finanzamt) meine Mutter aber nicht.

    Muss nun wirklich nur er eine Erklärung abgeben?
    Und wie ist die Situation wenn beide (vor der Rente) zusammen veranlagt wurden?

    #2
    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass bei Zusammenveranlagung weiterhin keine EkSt gezahlt werden muss. Das kann man ja mit Elster überprüfen.

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      #3
      Achso und woran erkennt man im Elster, ob man abgabepflichtig ist? Ich hatte noch keine Gelegenheit mir das dort anzusehen.
      Wenn man vor der Rente zusammen veranlagt wurde, dann wird man das auch noch in der Rente?

      Entschuldigung für die Fragen, aber ich tappe aktuell Dunkeln.

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        #4
        In der Regel führt die Zusammenveranlagung zu einem günstigeren Ergebnis. Ob für Ehegatten bei Rentenbezug Erklärungspflicht besteht,

        hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten ab. Eine Auskunft des Finanzamts, wonach wegen der Rentenerhöhung jetzt

        Erklärungspflicht für den Vater besteht, ist mit Verlaub gesagt Unfug. Ehegatten sind doch nicht zur Einzelveranlagung verpflichtet.

        Siehe auch § 56 EStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Oh, also besteht offenbar noch Klärungsbedarf mit dem Finanzamt. Vielen Dank für die Auskunft!

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            #6
            Wenn man vor der Rente zusammen veranlagt wurde, dann wird man das auch noch in der Rente?
            Es sei denn, man würde Einzelveranlagung beantragen.

            Achso und woran erkennt man im Elster, ob man abgabepflichtig ist?
            Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten zusammen 2022 mehr als 20.694,00 € betragen hat, besteht Erklärungspflicht,

            Steuern fallen aber erst bei höheren Einkünften an. Zum Gesamtbetrag der Einkünfte rechnet auch die EPP-Zahlung, wobei da ein

            Altersentlastungsbetrag berücksichtigt wird. Um Renten korrekt erklären zu können, muss der Bescheinigungsabruf genutzt werden,

            es sei denn, man hat die Information der RV über die Meldung an die Finanzverwaltung vorliegen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke, das hilft mir erst einmal weiter!

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