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Zwei Fragen zum Kopieren von Formularen

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    Zwei Fragen zum Kopieren von Formularen

    Ich habe vor, meine ESt-Erklärung und die zugehörige EÜR zu korrigieren.

    Zu diesem Zweck habe ich die schon übermittelten Formulare ausgewählt und jeweils mit der Aktion "Diese Daten in neues Formular übernehmen" neue Formulare mit den gleichen Namen wie ihre jeweiligen Quellen angelegt.

    Nun habe ich zwei Fragen:
    1. Kann ich sicher sein, daß die Kopien sämtliche Daten der Quellen enthalten, so daß ich wirklich nur die korrekturbedürftigen Werte zu editieren brauche (und ansonsten sicher sein kann, daß die Formulare komplett sind)?
    2. Wenn ich die korrigierten Formulare schließlich absende, werden sie dann mit veränderten Namen in der Liste der übermittelten Formulare abgelegt, so daß ich sie an diesen Namen von den früheren Fassungen unterscheiden kann? (Wenn nicht, woran sind alt und neu dann unterscheidbar, am Datum der Übermittlung?)

    #2
    Bei der Gelegenheit noch eine Zusatzfrage:
    Ich habe bei der korrigierten ESt die Funktion "Prüfen und Steuer berechnen" ausgeführt, dabei wird der berechnete Wert mit dem Attribut "Nachzahlung" versehen - warum nicht einfach "Zahlung"? Ist die Bezeichnung ernstzunehmen, d.h. ist gemeint, daß ich in Folge der Korrektur gegenüber dem schon ergangenen Steuerbescheid wirklich eine Nachzahlung zu leisten hätte? (Was sachlich nicht passen würde, ich habe nämlich eine Betriebsausgabe ergänzt und erwarte eher eine Rückzahlung von ein paar hundert Euro).

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      #3
      Zu 1: Ja, die neuen Entwürfe enthalten die vollständigen Daten.

      Zu 2: Nein, du siehst das nur am Datum. Ich lösche bei solchen Korrekturen die alten Datensätze nach der erneuten Übermittlung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie, danke für die superschnellen Antworten!

        Zu 1: Das ist beruhigend.
        Zu 2: Ok, das werde ich dann der Übersichtlichkeit halber auch tun.

        P.S. Arbeiten Sie jeden Tag? Aus Leidenschaft oder als hoffentlich bestens bezahlter Finanzbeamter? Oder beides?

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          #5
          Bei der Gelegenheit noch eine Zusatzfrage:
          Dein korrigierter Entwurf kennt doch deinen Steuerbescheid nicht, auch deine Vorauszahlungen sind nicht bekannt.

          Wenn du schon einen Steuerbescheid erhalten hast, musst du Einspruch einlegen, bevor du korrigierte Erklärungen übermittelst.

          In der Regel erklärt man die zusätzlichen Betriebsausgaben im Rahmen des Einspruchs. Ob das Finanzamt dann überhaupt

          korrigierte Erklärungen haben will, ist fraglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Arbeiten Sie jeden Tag? Aus Leidenschaft
            Nein, eher, damit es mir nicht langweilig wird. In der Rente hat man sehr viel Zeit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Dein korrigierter Entwurf kennt doch deinen Steuerbescheid nicht, auch deine Vorauszahlungen sind nicht bekannt.
              Das dachte ich nämlich auch, hätte mich gewundert ...

              Wenn du schon einen Steuerbescheid erhalten hast, musst du Einspruch einlegen, bevor du korrigierte Erklärungen übermittelst.
              In der Regel erklärt man die zusätzlichen Betriebsausgaben im Rahmen des Einspruchs. Ob das Finanzamt dann überhaupt
              korrigierte Erklärungen haben will, ist fraglich.
              Oh je, verstehe.

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                #8
                Nein, eher, damit es mir nicht langweilig wird. In der Rente hat man sehr viel Zeit.
                Verstehe, ich bin gerade auch in den Rentnerstatus eingetreten, arbeite aber in geringem Umfang noch eine Weile weiter. (Und plane an einem Buch - wenn mich meine Steuererklärung nicht so aufhalten würde, wäre ich schon ein Stückchen weiter).
                Wie wäre es, wenn Sie die Idee aufgriffen, die Friedrich Merz vergessen zu haben scheint, ein vereinfachtes (Einkommen)Steuerrecht? Wenn man die ESt-Erklärung auf einem Bierdeckel unterbringen könnte, wäre das eine tolle Sache.

                Wer das hinbekommt, hat ein Bundesverdienstkreuz verdient, mit gekreuzten Schwertern und Sahnehäubchen!
                Zuletzt geändert von Tillmann; 16.07.2023, 20:35.

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