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Bescheid 2022, Aufschlüsselung der AFA und Werbungskosten nicht im Bescheid enthalten

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    Bescheid 2022, Aufschlüsselung der AFA und Werbungskosten nicht im Bescheid enthalten

    Ich hatte zum ersten Mal für ein vollständiges Steuerjahr (2022) Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu tätigen. Im Bescheid nun steht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein relativ geringer Betrag, ... also keiner, der der Nettojahresmiete entspricht.

    Interpretiere ich das richtig, dass von den tatsächlichen Mieteinnahmen die Werbungskosten (AFA etc.) abgezogen wurden und nur der übriggebliebene Betrag als steuerpflichtig angegeben ist?

    Und wenn ich es richtig interpretiere, ist das so üblich? Ich kann auf diese Art und Weise ja gar nicht erkennen, welche der von mir angegebenen Werbungskosten anerkannt wurden und welche nicht.

    Oder verstehe ich etwas völlig falsch? Ich bedanke mich für eine Erleuchtung!

    #2
    Interpretiere ich das richtig, dass von den tatsächlichen Mieteinnahmen die Werbungskosten (AFA etc.) abgezogen wurden und nur der übriggebliebene Betrag als steuerpflichtig angegeben ist?
    Natürlich, nur der Überschuss ist zu versteuern.

    Ich kann auf diese Art und Weise ja gar nicht erkennen, welche der von mir angegebenen Werbungskosten anerkannt wurden und welche nicht.
    Du musst doch nur in Zeile 23 der Anlage V nachsehen, ob die Werte übereinstimmen. Man sieht den Wert auch im Übertragungsprotokoll.

    Falls das Finanzamt von der Erklärung abweicht, steht der Grund dafür regelmäßig in den Erläuterungen zum Steuerbescheid.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Grob gesagt: Einnahmen minus Ausgaben ist gleich Einkünfte.

      Stimmt denn die Steuer am Ende mit der Elster-Berechnung überein?

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Stimmt denn die Steuer am Ende mit der Elster-Berechnung überein?
        @Charlie24, @L.E.Fant

        Ich bedanke mich bei euch für die Erklärungen. Es ist im Bescheid exakt derjenige Betrag aufgeführt, der auch in der Zeile
        24 Zurechnung des Betrags aus Zeile 23 (Ehefrau / Person B)
        im Übertragungsprotokoll steht. Meine Angaben wurden also 1 zu 1 akzeptiert.

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