Ich hatte zum ersten Mal für ein vollständiges Steuerjahr (2022) Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu tätigen. Im Bescheid nun steht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein relativ geringer Betrag, ... also keiner, der der Nettojahresmiete entspricht.
Interpretiere ich das richtig, dass von den tatsächlichen Mieteinnahmen die Werbungskosten (AFA etc.) abgezogen wurden und nur der übriggebliebene Betrag als steuerpflichtig angegeben ist?
Und wenn ich es richtig interpretiere, ist das so üblich? Ich kann auf diese Art und Weise ja gar nicht erkennen, welche der von mir angegebenen Werbungskosten anerkannt wurden und welche nicht.
Oder verstehe ich etwas völlig falsch? Ich bedanke mich für eine Erleuchtung!
Interpretiere ich das richtig, dass von den tatsächlichen Mieteinnahmen die Werbungskosten (AFA etc.) abgezogen wurden und nur der übriggebliebene Betrag als steuerpflichtig angegeben ist?
Und wenn ich es richtig interpretiere, ist das so üblich? Ich kann auf diese Art und Weise ja gar nicht erkennen, welche der von mir angegebenen Werbungskosten anerkannt wurden und welche nicht.
Oder verstehe ich etwas völlig falsch? Ich bedanke mich für eine Erleuchtung!
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