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Steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: 21-Umsätze mit Waren über das Internet

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    Steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: 21-Umsätze mit Waren über das Internet

    Hey, kurze Frage zu Abschnitt "21 - Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet" des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen":

    Gilt dieser nur für den Verkauf von physischen Waren übers Internet? Also wenn man einen Online Shop wie ebay oder Amazon hat? Oder auch für digitale Produkte, wie Software oder z.B. Wallpaper, wenn ich diese über Wallpaper Seiten, Patreon usw. anbiete?

    Geht es bei diesem Abschnitt nur um die Umsatzsteuer wenn man Waren über eine eigene Schnittstelle verkauft und nicht über Anbieter wie halt z.B. Patreon?
    Und wenn es nur um die Umsatzsteuer geht, kann ich in jedem Fall diesen Abschnitt auslassen, wenn ich die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehme nach der ich keine Umsatzsteuer abführen muss?

    Danke schonmal für eure Hilfe!
    Danny

    #2
    Ich seh das eigentlich auch so wie mhanft.

    Geht es bei diesem Abschnitt nur um die Umsatzsteuer wenn man Waren über eine eigene Schnittstelle verkauft und nicht über Anbieter wie halt z.B. Patreon?
    Wie man an den Zeilen 170 bis 172 erkennen kann, ist nach beidem gefragt.

    Laut Hilfetext zu Seite 21 ist diese grundsätzlich auszufüllen, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Auch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, wird man in diesem Fall eine USt-ID-Nr. brauchen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich seh das eigentlich auch so wie mhanft.



      Wie man an den Zeilen 170 bis 172 erkennen kann, ist nach beidem gefragt.

      Laut Hilfetext zu Seite 21 ist diese grundsätzlich auszufüllen, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Auch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, wird man in diesem Fall eine USt-ID-Nr. brauchen.
      Also müsste für nicht physische Waren Punkt 172 angekreuzt werden und unter 173 dann alle Seiten wie Patreon usw. aufgeführt werden?

      Kommentar


        #4
        Es wird doch dort gefragt, ob man die physischen Waren über eine eigene Webseite oder über eine Plattform verkauft.

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