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Jahres-Rentenbetrag wird unter sonstige Einkünfte aufgeführt

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    Jahres-Rentenbetrag wird unter sonstige Einkünfte aufgeführt

    Ich bin Freiberufler und Rentner. Meine Frau (auch Rentnerin)
    und ich sind gemeinschaftlich veranlagt. Beide Jahresrentenbeträge
    werden zusätzlich zu den Einkünften aus meiner freiberuflichen Tätigkeit
    addiert.
    Verstehe ich nicht. Das ist doch eine doppelte Besteuerung.

    #2
    Zitat von Otto1 Beitrag anzeigen
    Das ist doch eine doppelte Besteuerung.
    Selbständige Einkünfte sind steuerpflichtig, Renten bis auf den steuerfreien Anteil auch. Also wird beides zusammen versteuert. Was denn sonst?

    Kommentar


      #3
      Einkommensteuer ist für die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte des gesamtes Kalenderjahres zu entrichten, von einer Doppelbesteuerung

      kann keine Rede sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke an alle.
        Zuletzt geändert von Otto1; 19.07.2023, 18:50.

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