Große Witwenrente ohne Arbeitslosengeldbezüge Versteuern?

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  • TecMar
    Neuer Benutzer
    • 20.07.2023
    • 4

    #1

    Große Witwenrente ohne Arbeitslosengeldbezüge Versteuern?

    Hallo,

    Meine Freundin bezieht eine große Witwenrente und für ihre 2 Kinder Weisenrente.

    Sie bezieht kein Arbeitslosengeld ist aber Arbeitslos und war vorher arbeitstätig gewesen, durch den Tod ihres Mannes ist sie von dort weggezogen folglich dann Arbeitslos geworden auch wegen den Kindern Witwe.

    Sie bekommt Wohngeld.

    Muss Sie Steuererklärungen machen wegen der Witwenrente ect? oder ist da eine gewisse Grenze gesetzt ab wann man als Arbeitslose Witwe befreit bleibt? (Mutterschutz oder so?). Sie ist jetzt seit mehreren Jahren Arbeitslos und bezieht Große Witwenrente & Weisenrente.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4273

    #2
    Bei Arbeitnehmern richtet sich die Pflicht zur Veranlagung nach §46 EStG, d.h. insbesondere über 410€ steuerpflichtiger Rente besteht Erklärungspflicht.

    Wenn anscheinend kein Arbeitseinkommen vorliegt, gilt §56 EStDV und die Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt.

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    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      Man kann es ja mal unverbindlich bei Elster durchrechnen, ob Steuer raus kommt. Die Waisenrenten sind aber Einkünfte der Kinder, nicht der Mutter.

      Kommentar

      • TecMar
        Neuer Benutzer
        • 20.07.2023
        • 4

        #4
        Okay also darf ihre Witwenrente selber nicht über die ~10.347€ kommen? damit sie erklärungsfrei bleibt? da Sie so gesehen keine anderen "Einkommen" hat.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45961

          #5
          Die Waisenrente wird den Kindern zugerechnet, die rechnet nicht zu den Einkünften der Freundin. Wohngeld gehört ebenfalls nicht zu den Einkünften.

          Da die Witwenrente zu den Leibrenten gehört, von denen ein Teil noch steuerfrei bleibt, kann man das mit der Erklärungspflicht nur überprüfen,

          indem man eine Einkommensteuererklärung anlegt und dabei den Bescheinigungsabruf nutzt. Alternativ kann man bei der Rentenversicherung die Info

          über die an das Finanzamt übermittelten Daten online anfordern. Die Auswahl ist Hinterbliebenenrente. Hier geht es zum Link, bitte kein Endjahr

          eintragen, dann bekommt man die Info jedes Jahr schriftlich zugeschickt: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45961

            #6
            Okay also darf ihre Witwenrente selber nicht über die ~10.347€ kommen? damit sie erklärungsfrei bleibt?
            Doch, siehe meine Antwort '#5. Welcher Betrag steuerfrei bleibt, hängt vom Rentenbeginn und der Jahresbruttorente im ersten vollen Rentenjahr ab.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • TecMar
              Neuer Benutzer
              • 20.07.2023
              • 4

              #7
              Achso okay, ja müssen uns da mal durchforschen und erst mal ihre Daten anfordern weil das generell jetzt 3 Jahre zurück liegt ect. und sie selbst nicht wusste wie wo was sie machen muss und was nicht, danke schonmal für den LINK.

              Werde das ganze dann mal mit ihr in WISO Steuer Start eintragen.

              Kommentar

              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                und beginnt mit dem ältesten Jahr, dann könnt ihr die Daten ins Folgejahr übernehmen.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45961

                  #9
                  Falls die Datenerfassung ergibt, dass Erklärungspflicht besteht, empfiehlt es sich, ein Konto bei Mein ELSTER anzulegen und zukünftig

                  die Rentendaten dort abzurufen. Das geht schneller als das Eintippen und ist auch mit den WISO Steuerprogrammen möglich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • TecMar
                    Neuer Benutzer
                    • 20.07.2023
                    • 4

                    #10
                    Okay danke schonmal dafür, denke das ist auch die bessere Möglichkeit um festzustellen was überhaupt Sache ist.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45961

                      #11
                      ... und beginnt mit dem ältesten Jahr, dann könnt ihr die Daten ins Folgejahr übernehmen.
                      Ich würde in dem Fall ausnahmsweise mit dem Jahr 2022 beginnen. Wenn da keine Erklärungspflicht besteht, kann man sich die Vorjahre schenken.

                      Wenn für 2022 Erklärungspflicht besteht, muss man auch die Vorjahre überprüfen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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