Hallo in die Runde,
ich möchte bei der Gewinnermittlung von der Möglichkeit der Fahrtkostenpauschale für Familienheimfahrten Gebrauch machen.
Nun bin ich nicht sicher, irgendwo gelesen zu haben, dass die letzte Fahrt- also die endgültige Heimfahrt dabei nicht berücksichtigt werden darf.
Ist das so - weiß das jemand?
Ich habe im gesamten Jahr diverse Beschäftigungsaufträge in Freiberuflicher Tätigkeit, die mich veranlassen doppelte Haushalte zu führen . Immer so 6- 8 Woche am Stück.
Ich fahre dann am WE immer Nachhause. und kann dafür die Kilometerpauschale absetzen. Aber ich weiß eben nicht, ob die letzten Heimfahrten nach der Beendigung des Jobs auch mit der Fahrtkostenpauschale für die Familienheimfahrten gelistet werden darf.
Freu mich über Rückmeldung!
MERCI
bernadette
ich möchte bei der Gewinnermittlung von der Möglichkeit der Fahrtkostenpauschale für Familienheimfahrten Gebrauch machen.
Nun bin ich nicht sicher, irgendwo gelesen zu haben, dass die letzte Fahrt- also die endgültige Heimfahrt dabei nicht berücksichtigt werden darf.
Ist das so - weiß das jemand?
Ich habe im gesamten Jahr diverse Beschäftigungsaufträge in Freiberuflicher Tätigkeit, die mich veranlassen doppelte Haushalte zu führen . Immer so 6- 8 Woche am Stück.
Ich fahre dann am WE immer Nachhause. und kann dafür die Kilometerpauschale absetzen. Aber ich weiß eben nicht, ob die letzten Heimfahrten nach der Beendigung des Jobs auch mit der Fahrtkostenpauschale für die Familienheimfahrten gelistet werden darf.
Freu mich über Rückmeldung!
MERCI
bernadette