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Kann man Außergewöhnliche Belastungen aus früheren Jahren (2021) noch geltend machen?

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    Kann man Außergewöhnliche Belastungen aus früheren Jahren (2021) noch geltend machen?

    Ich bin erst dieses Jahr auf die Möglichkeit des Pflege-Pauschbetrags bei den Außergewöhnlichen Belastungen aufmerksam geworden, hätte aber für 2021 auch schon Aufwendungen, die ich hätte geltend machen können. Kann man die noch nachträglich geltend machen, auch wenn natürlich die Steuererklärung für 2021 eigentlich längst erledigt ist?

    #2
    Einen Antrag auf Änderung kannst du natürlich stellen, auch wenn ich dir bei einem bestandskräftigen Bescheid wenig Hoffnung mache.

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      #3
      Sehe ich wie Kloebi. Dürfte ggf. schwierig werden notfalls zu erklären, wieso die Frage danach in der Anlage außergewöhnliche Belastungen nicht entsprechend beantwortet wurde.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        ... wieso die Frage danach in der Anlage außergewöhnliche Belastungen nicht entsprechend beantwortet wurde.
        Vielleicht wurde die Anlage gar nicht beigefügt ? Ich war vor ein paar Jahren mal mit so einem Fall befasst. Die Ersterklärung hatte ein Betreuer

        eingereicht, dessen steuerrechtliche Kenntnisse ziemlich bescheiden waren. Das zuständige Finanzamt bzw. konkret die Sachbearbeiterin

        war da recht großzügig und hat die Nacherklärung zugelassen. Probieren kann man es also, wobei ich da vorher schon angefragt habe,

        wie es aussieht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Antworten.
          Meine Kenntnisse sind auch ziemlich bescheiden, insofern ist das vielleicht ähnlich wie bei dem von Charlie24 geschilderten Fall. Wenn ich das richtig sehe, habe ich als nichtberatener Steuerpflichtiger ja dieses Jahr bis Anfang Oktober Zeit, vielleicht erreiche ich bis dahin mal jemanden beim Finanzamt.
          Beste Grüße

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            #6
            ... vielleicht erreiche ich bis dahin mal jemanden beim Finanzamt.
            Ich würde das nicht auf die lange Bank schieben. Hier in Bayern kann man die Sachbearbeiter direkt anrufen, das ist allerdings nicht in

            allen Bundesländern möglich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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