Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb über mehrer Jahre berücksichtigen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb über mehrer Jahre berücksichtigen

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2021 habe ich eine kurze Zeit ein Gewerbe angemeldet gehabt und lediglich -2500€ Einkünfte (eher Verlust) aus selbstständiger Arbeit verursacht. Diese habe ich in der Anlage S erklärt und dies wurde im Bescheid für 2021 auch so festgehalten.
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte: -2500€.


    Gewerbe habe ich auch im Jahr 2021 wieder abgemeldet.
    Verschwindet dieser Betrag ab dem nächsten Jahr oder wird er Jahr für Jahr mitgeschleppt?

    Weil meine Hoffnung ist jetzt, dass wenn ich z. B. im Jahr 2024 eine Summe von 5000€ mit selbstständiger Arbeit erwirtschafte, die -2500€ aus dem Jahr 2021 berücksichtigt werden, sodass es z. B. nur 2500€ Gewinn sind.

    Wenn ich den Betrag behalten darf, weiß das Finanzamt über den Betrag automatisch Bescheid, oder soll ich den Betrag Jahr für Jahr erneut eintragen?

    Vielen Dank.

    #2
    Hattest du denn 2021 keine positiven steuerpflichtigen Einkünfte, z. B. als Arbeitnehmer ? Damit wäre der Verlust ja verrechnet worden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sollte das wirklich so sein - also ein Verlustvortrag - dann muss ja für 2022 eine Erklärung abgegeben werden, in der der Verlust berücksichtigt wird.

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antworten.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hattest du denn 2021 keine positiven steuerpflichtigen Einkünfte, z. B. als Arbeitnehmer ? Damit wäre der Verlust ja verrechnet worden.
        Nein. Ich war bei meinem Hauptarbeitgeber das gesamte 2021 freigestellt und erst seit 2022 wieder in Vollzeit beschäftigt. Also für das Jahr 2021 0€ aus nicht selbstständiger Arbeit und -2500€ aus selbstständiger Arbeit.

        Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten habe ich vom Ersparten bezahlt.

        Kommentar


          #5
          ... und erst seit 2022 wieder in Vollzeit beschäftigt
          Der Verlust aus 2021 wird dann 2022 mit deinen Einkünften als Arbeitnehmer verrechnet, nicht erst mit irgendwelchen Einkünften in der Zukunft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der Verlust aus 2021 wird dann 2022 mit deinen Einkünften als Arbeitnehmer verrechnet, nicht erst mit irgendwelchen Einkünften in der Zukunft.
            Okay verstanden.

            Also wie bei dem Verlustvortrag von Aktien brauche ich nichts erneut angeben. Das Finanzamt weiß über die -2500€ aus selbstständiger Arbeit aus 2021 Bescheid, und verrechnet die automatisch mit der Summe aus nicht selbstständiger Arbeit aus 2022.

            Vielen Dank.

            Kommentar


              #7
              Wichtig ist, dass du einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (genau diesen Begriff) in deinem Steuerbescheid 2021 hast.
              Zuletzt geändert von Kloebi; 28.07.2023, 11:47. Grund: Schreibfehler

              Kommentar


                #8
                Der Begriff lautet "Gesamtbetrag der Einkünfte" :-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  das ist wohl wahr.

                  Kommentar


                    #10
                    Also wie bei dem Verlustvortrag von Aktien brauche ich nichts erneut angeben.
                    Wenn für 2021 ein verbleibender Verlust festgestellt wurde, kann man das in der Anlage Sonstiges vermerken.

                    Man kann den Betrag außerdem in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eintragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X